Hallo
Ich hatte kürzlich meinen Wohnwagen wegen Vorbereitung zum Verkauf zur Inspektion, Gasprüfung und Dichtheitsprüfung gebracht. Wohlgemerkt zu einem recht großen Händler mit großer Werkstatt am östlichen Rand Berlins.
Ich habe bewusst darauf hingewiesen, dass es mir ganz besonders um den oberen Heckbereich des Wagens geht, weil ich aufgrund der verkruschelten Tapete ein schlechtes Gefühl hatte. Neben vielen anderen Negativerlebnissen im Zusammenhang mit den beauftragten Arbeiten (worüber ich vielleicht nochmal gesondert berichte) ergab sich Folgendes: Die Dichtheitsprüfung wurde abgerechnet und auf dem Schein stand lediglich: Aufgrund des Seitenschadens kann eine vollständige Dichtheit nicht gegeben sein. (Zumindest so sinngemäß). Ja, einen Seitenschaden hatte er, der Käufer wollte ihn so kaufen und auch selber reparieren. Aber trotzdem wollte ich ja eine komplette Dichtheitsprüfung, da geht es ja auch noch um mehr. Und wie gesagt war ja meine explizite Nachfrage nach dem Heckbereich. Als ich den Wagen dann abholte wurde von einer Dame am Tresen lediglich kassiert und das wäre es gewesen, wenn ich nicht nach jemandem aus der Werkstatt gefragt hätte. Dieser kam dann auch, und ich fragte nochmal nach dem Ergebnis der Dichtheitsprüfung und fragte erstaunt, ob denn tatsächlich gerade auch der Heckbereich dicht wäre. Er antwortete dann nur kurz: Na ja, sonst hätten wir ja was gefunden. okay, soweit erstmal das.
Nun habe ich den Wohnwagen verkauft und der Käufer hat auch gleich nochmal (das sind jetzt so ca. 3 Wochen nach meinem Werkstattaufenthalt) eine Dichtheitsprüfung beauftragt. Und siehe da, welch Wunder - die 3. Bremsleuchte war undicht und die Rückwand oben schon etwas morsch und Feuchtigkeitswert auf 52%. Ich war und bin sprachlos, wütend und noch einiges mehr...
So, wie ich das sehe, wurde bei mir gar keine Dichtheitsprüfung gemacht, sondern nur dieser lapidare Satz aufgeschrieben, dass der Wagen ja ohnehin nicht dicht sein könne wegen des Seitenschadens. Aber als Posten natürlich abkassiert.
Der Käufer hat zwar erstmal mitgeteilt, dass er jetzt nicht so ein sehr großes Problem damit hat, weil wir vor meinem Werkstatttermin schon von einem Wasserschaden ausgegangen sind und das auch in der Preiskalkulation einbezogen haben. Den Preis hatten wir dann so gelassen, aber ich konnte ihm fröhlich mitteilen, dass ja jetzt gar keine Undichtigkeit vorliegt. Einen Wasserschaden habe ich aus diesem Grund auch nicht im Kaufvertrag verankert.
Abgesehen davon, dass ich mir dafür natürlich den Chef zur Beschwerde geben lassen werde, interessiert mich mal, was ich eigentlich rechtlich machen könnte. Fakt ist ja, dass jetzt dem Käufer Kosten entstehen für eine Reparatur, die lt. Dichtheitsprüfung gar nicht angefallen wären. Ich würde ja wenigstens versuchen, eine gewisse Pauschalsumme vom Händler zu vereinbaren, womit beide Seiten leben können. So ganz ohne Regress möchte ich die Sache eigentlich nicht belassen. Dafür ist mir das zu fett. Für mich klarer Beschiss.
Was meint ihr ?
Gruß
Holger