Hallo,
ich habe gerade eine Wohnung mit dem Sondernutzungsrecht an zwei "KFZ Stellplätzen" gekauft. Zwei ältere Nachbarinnen haben sich nun beschwert, dass ihr Blick vom Balkon aus durch den WW (der auf meinem Stellplatz steht) beeinträchtigt sei. Ich halte den Blick auf meinen WW durchaus für zumutbar. Kennt jemand entsprechende Urteile etc. Wie gesagt es handelt sich um KFZ-Stellpläzte bei denen ich das alleinige Nutzungsrecht besitze.
Vielen Dank