Wohnwagen und privater Stellplatz mit Sondernutzungsrecht

Wohnwagen und privater Stellplatz mit Sondernutzungsrecht  markino

Hallo,

ich habe gerade eine Wohnung mit dem Sondernutzungsrecht an zwei "KFZ Stellplätzen" gekauft. Zwei ältere Nachbarinnen haben sich nun beschwert, dass ihr Blick vom Balkon aus durch den WW (der auf meinem Stellplatz steht) beeinträchtigt sei. Ich halte den Blick auf meinen WW durchaus für zumutbar. Kennt jemand entsprechende Urteile etc. Wie gesagt es handelt sich um KFZ-Stellpläzte bei denen ich das alleinige Nutzungsrecht besitze.

Vielen Dank

Wohnwagen und privater Stellplatz mit Sondernutzungsrecht  spleiss53

Hmm - ist nicht einfach - weil - das Recht ist auf deiner Seite - nur - man möchte ja auch mit seinen Nachbarn in Eintracht leben.....oder?

Wohnwagen und privater Stellplatz mit Sondernutzungsrecht  wohnwagen-otto

Aus dem Bauchgefühl heraus sage ich, daß Du rechtlich Deinen Abstellplatz nutzen kannst, womit Du möchtest.

Im Sinne der Nachbarschaftlichkeit solltest Du aber eingängig prüfen, ob sich das nicht schöner regeln lässt:
Haben die Damen evtl. einen Stellplatz der versteckter liegt, für Dich mit WW aber noch erreichbar ist?
Evtl. könnte man den Platz tauschen auch mit einem andern Nachbarn tauschen?
In unserer Gemeinschaft klappt das zumindest für einige Tage (auf- und abrüsten) problemlos.

Sprich deinen zuständigen Verwaltungsbeirat zu dem Problem an, vieleicht kennen die eine verstecktere Ecke.

Wohnwagen und privater Stellplatz mit Sondernutzungsrecht  turbokurtla

spleiss53 hat geschrieben:- das Recht ist auf deiner Seite -

Nein !
Rein rechtlich darf man einen Wowa nicht mal auf einem Privatgrundstück, offen sichtbar, abstellen.
Zumindest nicht, wenn sich jemand daran stört.
Also versuch Dich mit der guten Dame zu einigen,
denn sie ist im Recht.
Gruß Kurt

Wohnwagen und privater Stellplatz mit Sondernutzungsrecht  spleiss53

@turbokurtla: hab auf dem Rathaus angerufen: daß man einen Wohnwagen auf dem eigenen Grundstück nicht abstellen darf, ist dehnen neu. Hast da mal etwas wo wir gucken können?

Wohnwagen und privater Stellplatz mit Sondernutzungsrecht  Rainer Schnell

Hallo,

kann mich da auch en eine etwas wiederliche Nachbarschaftsgeschichte
aus meiner Kindheit erinnern:
Unser Nachbar hatte nichts Besseres im Kopf, als genau an der
Grundstücksgrenze zu uns ei9nen Wohnwagenport Marke Gewalto
hinzubauen. Der Wohnwagen nahm gewaltign Licht bei uns im
Wohnzimmer.
Also zog man wegen eines uneinsichtigen Nachbarn vor Gericht. Der
Prozeß wurde unsererseits gewonnen und der Nachbar mußte gemäß
Gerichtsurteil den Wohnwagen in eine andere Ecke seines Grundstücks
verfrachten -was erauch tat.
Noch was: Seinerzeit bestand ja die " Pest " von Wohnwagenbesitzern,
Ihre " Lieblinge " auf einem angemieteten ebenerdigen Parkplatz
in Ihrer Siedlung abzustellen. Nur gab es da dann wieder gewisse Leute
mit einem " Knick " in der Pupille - so mußten die Wohnwägen hier
auch beseitigt werden.
Ich selbst habe auch so ein Stellplatzproblemchen....................
Man kauft sich einen Wohnwagen - und dann gehen gewisse Probleme
erst richtig los - wie sich die Zeiten geändert haben...........

Grüße

Rainer

Wohnwagen und privater Stellplatz mit Sondernutzungsrecht  turbokurtla

spleiss53 hat geschrieben:@turbokurtla: hab auf dem Rathaus angerufen: daß man einen Wohnwagen auf dem eigenen Grundstück nicht abstellen darf, ist dehnen neu. Hast da mal etwas wo wir gucken können?

Nein Spleiss, hab nix. Weiß auch nicht wo das steht, vermutlich in der Strassenverkehrsordnung.
Aber es ist definitiv so.
Ob die im Rathaus das richtig einordnen können, wage ich zu bezweifeln.
Vermutlich liegt es am fehlenden Motor, ist ja beim Abstellen auf Parkplätzen auch nur 2 Wochen lang, zum Be- und Entladen, erlaubt.
Um es hochoffiziell richtig zu machen müsste man einen geschlossenen, genehmigten Carport oder Halle auf dem eigenen Grund bauen und den Wagen darin unsichtbar abzustellen.
Alles andere ist nur geduldet, solange sich keiner beschwert.
Gruß Kurt

Wohnwagen und privater Stellplatz mit Sondernutzungsrecht  k1

Hallo Kurt,

das Straßenverkehrsamt ist ausschließlich für den öffentlichen Verkehrsraum zuständig.

Abstellplätze auf Privatgrund unterliegen dem Baurecht, Nachbarschaftsrecht und den Örtlichen Gestaltungsvorschriften.

Wenn es sich -wie ich annehme- um Stellplätze auf Privatgrund handelt, kann man sich bei der Bauaufsicht erkundigen ob das Abstellen von WW statthaft ist.

Wohnwagen und privater Stellplatz mit Sondernutzungsrecht  k1

hier hab ich auch noch eine Quelle zu Kurts Aussagen gefunden: -->Link

Gruß Charly




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