Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  lucky-7

@ achim

von 10% Einbehalt Kaufsumme bei Vertragsrücktrick stand nichts im Kaufvertrag ... nur bei leichter Fahrlässigkeit - was immer damit nun gemeint wäre ...

auch nicht - wenn ich das Kleigedruckte im Vertrag vergrößre

lucky

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  lucky-7

... jetzt will der Händler mir darüberhinaus nachträglich auch noch neue Reifen in Rechnung stellen - welche er angeblich extra wegen mir bestellt hatte.
wers glaubts wird selig ... unglaublich sowas !!

lucky

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  migula

@lucky-7

Du hast einen Kaufvertrag unterschrieben. Der Vertragsrücktritt war weder leicht noch grob fahrlässig sondern vorsätzlich! Nicht jeder kann das Juristendeutsch verstehen und es ist auch nicht falsch dies einzugestehen. Aber die Behauptung - auch wenn ich das Kleingedruckte vergrößere - steht nichts drin - ist dann eine Provokation!

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  lucky-7

Nach einer Vertragsstornierung 10% Einbehalt zu fordern und darüberhinaus auch noch eine Erneuerung von Reifen extra in Rechnung stellen zu wollen - welche zwar Vertragsbestandteil gewesen waren - doch nie montiert worden waren - ist wirklich mehr als dreist - definitv. -
Ein vorsätzlicher Rücktritt vom Vertrag - das ist echt lächerlich !!
Man bedenke schon allein das gesundheitliche Risiko von so einer Torfhütte.
Will ich mir denn nne Pilzvergiftung holen?

lucky

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  Gast

Sorry lukky - aber ich glaube so langsam Du verstehst einfach nicht was man Dir hier mitteilen möchte. Du bist vor Übergabe des Gegenstandes schon vom Vertrag zurückgetreten und hast dem Händler keinerlei Chance gegeben überhaupt etwas am dem WW zu machen. Ob das nun 15 Minuten dauert wie er meinte oder 1-2 Tage wie die Werkstatt sagt ist dabei erst mal unerheblich.

Ganz ehrlich - Dich möchte ich als Kunden auch nicht haben.

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  lucky-7

@ Olaf

bevor wir uns jetzt gar noch die Köpper darüber einschlagen - lassen wirs hier mal gut sein.

So hat jeder mal seine ureigene Meinung darüber. -

Man dürfte darüber gespannt sein - ob der Händler dem nächsten Interessenten genau dieselbe Story obswegen der Eigenschaften des Wagens erzählen wird.

lucky

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  kirsche.ndh

Wieder mal die alten Diskussionen.

23 jahre alt !!!!!! Und es wird Qualität vom Neuzustand verlangt ?????

Preis dafür für meine Begiffe viel zu hoch - so etwas geht bei uns hier in der Gegend nur noch als Bauwagen weg. ( um die 500 -- Euro )
Dort steht dann im Kaufvertrag - nur zur Ersatzteilgewinnung drin.

Aber wer für ne 23 Jahre alte Kiste soviel Kohle zahlt ( 44 % vom ehemaligen Neupreis ) war bei der Unterschrift entweder besoffen oder zugekifft.

Bei den neuen Gebrauchten wird auch nicht alles dicht sein - da dort mit Sicherheit noch nie irgendwelche umlaufende Dichtungen am Dach gewechselt wurden.
Das Vorzelt ist verblasst und dessen Gestänge angerostet.
Reifen älter wie 6 Jahre.

Wer wird denn dann nach dem Kauf dafür zur Rechenschaft gezogen ????

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  Gast

[quote:bbb11699f2="kirsche.ndh"]Aber wer für ne 23 Jahre alte Kiste soviel Kohle zahlt ( 44 % vom ehemaligen Neupreis ) war bei der Unterschrift entweder besoffen oder zugekifft.
[/quote:bbb11699f2]

Bitte Sachlich bleiben!

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  turbokurtla

Also solche "Bauwagen für 500.-" würde ich jederzeit mehrere kaufen !
Nach 1 - 2 Tagen herrichten sind die o.k. und ich verkauf sie blind wieder für 2000.- €.
Denn soviel musste für nen einigermaßen Wowa überall zahlen - auch wenn er über 20 Jahre alt ist.
Kurt

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  migula

[quote:63fa77876d="lucky-7"]Bei einer Rückabwicklung ist er nicht berechtigt Geld einzubehalten - soviel hab ich inzwischen von meinem Anwalt erfahren - welcher ihm denn auch ein kleines Briefchen schreiben würde ...[/quote:63fa77876d]

Hat dich der Anwalt zwischenzeitlich eines Besseren belehrt?

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  Diesel-Junkie

@ migula
Bei Rückabwicklung ist er nur berechtigt eine Nutzungsentschädigung zu verlangen. Keine Nutzung keine Kohle.

So wird ein Schuh draus!

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  achimHH

[quote:9080af89bc="Diesel-Junkie"]
Bei Rückabwicklung ist er nur berechtigt eine Nutzungsentschädigung zu verlangen. Keine Nutzung keine Kohle.

So wird ein Schuh draus![/quote:9080af89bc]

Er wird keine Nutzungsentschädigung verlangen.
Dann wäre er ja blöd.
Er wird eine Aufwandsentschädigung berechnen.
Denn einen Aufwand - den hatte er ja wohl durch den Käufer. :D

außerdem hat der Händler doch alle Vorteile in der Hand.
[b:9080af89bc]Er hat die Anzahlung[/b:9080af89bc].:haendereib:

Aber eventuell hat " lucky " ja auch Glück - das der Händler
"Gute Laune " hat - er eine angenehme Nacht hatte - der
Frühstückskaffe geschmeckt hat usw.
und er bekommt sein Anzahlung zurück. :D

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  Yellowbug

:!: Und wenn nicht - soll er einfach die 10 % liegen lassen - es unter Lehrgeld verbuchen und sich wieder den wirklich wichtigen Dingen des Leben zuwenden.

Ehrlich - 250 EUR wären [b:4cf899efb5]mir[/b:4cf899efb5] den Stress nicht wert. Da gibt es wichtigeres.

Meine Meinung.

:!:

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  migula

Das wurde ihm bereits vor Tagen von mehreren Personen geraten! Aber er hat ja recht!

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  lucky-7

[quote:1003b506f2="migula"]Das wurde ihm bereits vor Tagen von mehreren Personen geraten![/quote:1003b506f2]

... jetzt lassts mal eben gut sein ... es gibt halt verschiedene Meinungen darüber ... mein Anwalt sieht das ganze eher zu meinen Gunsten ...

@Achim ...
jetzt reden wir uns mal nicht weiters die Köppe heiss und schliessen diesen Thread - so wäre mein Vorschlag.

lucky

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  Leif

[quote:218aaa4d65="lucky-7"]... jetzt lassts mal eben gut sein ... es gibt halt verschiedene Meinungen darüber ... mein Anwalt sieht das ganze eher zu meinen Gunsten ...
[/quote:218aaa4d65]

nuja... der verdient sein geld sowieso. egal wie die sache ausgeht...

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  Gast

Das Dein Anwalt das anders sieht kann ich verstehen.
Den bezahlst Du ja in jedem Fall.

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  lucky-7

Jaaa ... genauuuu !!! - Man gönnt sich ja sonst nix ... !!!

Wer den Ärger hat - spottet angeblich ja jeder Beschreibung - nicht wahr?!

lucky

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  lucky-7

wens ggf. noch interessiert - der kann sich gerne auch mal gerne folgenden Link betrachten:

Zitat:

Urteile:
Wenn der Verkäufer dem Käufer einen Mangel bei Abschluss des Kaufvertrags arglistig verschwiegen hat - berechtigt das zum sofortigen Rücktritt von einem Kaufvertrag (BGH V ZR 249/05).
Arglistig handelt ein Verkäufer eines Hauses - wenn er annimmt - der Käufer sei in der Lage - den Mangel zu erkennen und in Kauf nimmt - dass dieser den Vertrag ohne weitere Prüfung abschließt. BGH NJW-RR 1997 - 270
Der Widerruf ist möglich - wenn der Käufer bei Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß über seine Rechte belehrt wurde.




http://www.abc-recht.de/ratgeber/kauf/t ... ktritt.php

lucky

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  abo1

hallo

du sprichst in einem fort von mängel
und von klagen etc

dir ist schon bewusst dass du diese mängel auch belegen koennen musst?
auch dann wenn der händler die karre zum zeitpunkt der gerichtsverhandlung in den kaukasus verkauft haben wird?

das ist doch alles aussichtslos
sieh zu dass du dich mit den 250 -- verlust elegant aus er affäre ziehen kannst und lass es gut sein

mir würden als händler vermutlich noch eine menge auslagen und aufwendungeneinfallen die ich aufgrund deiner kaufzusage hatte

und wenns hart auf hart geht darfst du für die auch noch einstehen

lg
g

PS:
sei mir ned ungehalten - aber viel blöder hätte es ned laufen können
du hattest alle trümpfe in der hand - BEVORdu deinen kaufrücktritt erklärt hattest ...
jetzt ist das kind jedenfalls in den brunnen gefallen - egal wieviel geld du deinem anwalt in der sache jetzt noch nachwirfst

lg
g

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