Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  Mäggy

...... ja und genau darum wirst du bei keinem Fachhändler einen WW für
€ 2500 zuzüglich neuer Reifen und neuer Leistenabdeckungen erhalten.
Ein Fachhändler wird diese "Teile nur in den Export verhöckern" - da er bei diesem Preis seinen gesetzlichen Vorschriften nicht nachkommen kann.
Versteh mich nicht falsch - € 2500 sind ne Stange Geld - und wenn der Händler dir entsprechende Zusagen gemacht hat dann ist das mit Sicherheit nicht in Ordnung - ich möchte auch keinem zu Nahe treten - aber diese Zusagen bei diesem Kaufpreis ???

Gruß
Hansjürgen

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  achimHH

[quote:da12b34786="lucky-7"]

Ich hoffe ich hab noch eine zweite Chance

lucky[/quote:da12b34786]

Hallo Lucky -
setze doch einfach einen Link auf die Seite -
dann kann es doch jeder lesen der es möchte.

Zu Deiner Sache viel Glück.
ich hoffe nur - das wenn der Händler sich quer stellt
die ganze Sache nicht teurer wird - wie Deine eventuellen
10%= 250 € . um die es sich dreht.

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  lucky-7

[quote:136015cbf9="Diesel-Junkie"]@ migula

Die allgemeine Lebenserfahrung sagt das ein Händler Fachwssen hat - das einem Käufer nicht unbedingt gegeben ist. Wenn dann der Käufer den Mangel feststellt - kann sich kein Händler darauf berufen es sei ihm nicht zuzumuten gewesen den Mangel zu erkennen. Die allgemeine Lebenserfahrung legt da schon eher nahe das der Händler versucht hat einem Kunden einen mangelhaften Vertragsgegenstand zuzuschieben.

Wenn dann der Kunde vorzeitig vom Vertrag zurücktritt - ist er seiner Schadenminimierungspflicht nachgekommen und hat den Händler davor bewahrt noch unnötig in TÜV - Gasprüfung etc. zu investieren. Da sollte der Händler froh sein nicht noch ein Strafverfahren wegen versuchten Betrugs (von dem Mangel stand ja nichts im Vertrag) angehängt zu bekommen.[/quote:136015cbf9]


Ein ausgezeichnetes Statement - das werde ich mir so notieren ... von dieser Seite hatte ich es noch gar nicht so richtig betrachtet gehabt.

lucky

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  lucky-7

[quote:412e571713="Mäggy"]...... ja und genau darum wirst du bei keinem Fachhändler einen WW für
€ 2500 zuzüglich neuer Reifen und neuer Leistenabdeckungen erhalten.
Ein Fachhändler wird diese "Teile nur in den Export verhöckern" - da er bei diesem Preis seinen gesetzlichen Vorschriften nicht nachkommen kann.
Versteh mich nicht falsch - € 2500 sind ne Stange Geld - und wenn der Händler dir entsprechende Zusagen gemacht hat dann ist das mit Sicherheit nicht in Ordnung - ich möchte auch keinem zu Nahe treten - aber diese Zusagen bei diesem Kaufpreis ???

Gruß
Hansjürgen[/quote:412e571713]


So betrachtet - kann es sich eigentlich ja nur um ein Schrottfahrzeug" gehandlet haben. -
Neue Reifen ca. 100 Euro
Kederleiste-PVC 60 --- Euro -
TÜV und Gasprüfung ca. 60 Euro -
Wasserschadenreparatur ca. 1000 --- ???
bei der Repatatur würd ich ihm bestimmt mal auf den Zehen gestanden haben wollen - nur auch mal zu sehen - wie es hinter den Verplankungen aussschauen würde. - Da wär ich glatt zweimal am Tag hingefahren und hätte alles fotografisch dokumentieren wollen.

lucky

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  migula

[i:e8e750277a]Der Händler hat das Fachwissen eine Wasserschadenzu erkennen - der Käufer als Laie nicht![/i:e8e750277a]
Trotzdem sind jetzt die meisten Leser davon überzeugt - dass der Käufer das Ausmaß des Wasserschadens und deren Reparaturkosten kalkulieren kann. Das ist aber ein Widerspruch. Welcher Händler würde das Risiko einer einjährigen Gewährleistung übernehmen wenn er wüßte - dass er ein mangelhaftes Fahrzeug verkauft und noch bei diesem Preis.

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  Diesel-Junkie

@migula

Wieso - wenn er einen Dummen findet hat er doch gewonnen.
No risk - no fun.
Spätestens wenn der Händler jetzt merkt das er drauflegt sollte er den Rücktritt vom Vertrag annehmen - er versucht aber den Kunden ja noch weiter abzuziehen.

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  migula

Ja - ja - der Händler ist immer der Gauner! Wenn wirklich der große Schaden gegeben wäre - hätte er doch dankend den Rücktritt angenommen. Aber weder der Käufer noch ein Gutachter hat den Schaden dokumentiert.

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  Diesel-Junkie

Ich hab bisher erst einen ordentlichen Händler erlebt - dem die Kundenzufriedenheit wichtig ist (es gibt sie also doch noch).

WEnn wie von Dir angedeutet kein Schaden vorhanden ist - hätte wohl auch der Anwalt des Kunden zur Zahlung der 250 geraten und für die Beratung seine Gebühr kassiert.

Aber ich frag mich doch ernsthaft - wie Du auf den Gednaken kommst - es würde kein Schaden vorliegen??

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  Gast

[quote="Chester"]Na ich finds schon niedlich. Bei einem VK-Preis von 2.500 Euro und Alter des Fahrzeugs bin ich mal gespannt - wie das Gericht nach 2 Jahren prozessieren entscheidet - Händler hin oder her!

@lucky-7
Willst Du für 250 Euro wirklich ein Prozessrisiko eingehen?

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  Gast

Wo ist nun eigentlich das Problem ?!

Der "Schaden" ist erkannt. Der Händler ist - so wie ich das verstande habe - bereit - den Schaden zu beheben. Nachdem er dies gemacht hat und der Kauf weiter abgewickelt wird (Geld gegen Ware) hat der Käufer seine Gewährleistungsansprüche (Achtung: Beweislöastumkehr nach 6 Monaten bedenken). Wenn sich der Käufer nun unsicher über sein Fahrzeug ist - was er ja zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages nicht war jedoch durch den "Schaden" bösgläubig wurde - kann er den Wagen ja von einem Gutachter überprüfen lassen. Sollten sich weitere Schäden ergeben hat er Anspruch auf Beseitigung. Kommt oder kann der Händler dem nicht nachkommen (2 Versuche) - besteht das Recht auf Wandelung.

Ach ja - vielleicht hättest du den WW finanzieren sollen. Bei Finanzierungen hast du m.W. ein 2-wöchiges Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen.

Was mich an :ooo: ist - dass immer gleich der Händler der Böse (vorsätzlich handelnd) ist. Wenn man mit solch einer Einstellung etwas kaufen will - sollte man es wohl besser lassen. Vielleicht sollte man sich mal wieder darauf besinnen das der Verkäufer ein Angebot macht - dass der Käufer annehmen oder ablehnen kann. Und wenn es dann Probs gibt - sollte man als Vertrags[b:2b9bbc6a07]partner[/b:2b9bbc6a07] nach einer für alle Seiten tragbaren Lösung handeln und nicht auf ein vermeintliches Recht bestehen.

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  lucky-7

Nach mehrmaligen Befragen des Verkäufers nach Entdeckung des Wasserschadens - versuchte dieser den Schaden als Bagatellschaden ins Blaue schön zu reden.
Da lag die Meinung über den Reparaturaufwand zwischen 15 Minuten und zwei Tagen ...
Ein solches Geschäftsgebaren ist mehr als nur unseriös - meine Meinung.

lucky

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  achimHH

[quote:889960452a="lucky-7"]Nach mehrmaligen Befragen des Verkäufers nach Entdeckung des Wasserschadens - versuchte dieser den Schaden als Bagatellschaden ins Blaue schön zu reden.
Da lag die Meinung über den Reparaturaufwand zwischen 15 Minuten und zwei Tagen ...
Ein solches Geschäftsgebaren ist mehr als nur unseriös - meine Meinung.
[/quote:889960452a]

Hallo lucky.
was ist daran unseriös?
dem kann ich nicht folgen.
Denn was geht es Dich überhaupt an - wielange der Händler
dazu benötigt den Schaden zu beheben?
Das kann Dir doch ganz egal sein .
Denn Du musst es doch nicht bezahlen .
Auch das er das ganze als Bagatellschaden ansieht - kann Dir doch
vollkommen wurscht sein .

So wie "Gast" es geschrieben hat - so ist es richtig !
und nicht anders. - meine Meinung .

einige Beiträge vorher schreibst Du -:

[color=blue:889960452a]"bei der Repatatur würd ich ihm bestimmt mal auf den Zehen gestanden haben wollen -
nur auch mal zu sehen - wie es hinter den Verplankungen aussschauen würde. -
Da wär ich glatt zweimal am Tag hingefahren und
hätte alles fotografisch dokumentieren wollen." [/color:889960452a]

Wenn der Händler Dir das erlaubt.
bei den meisten Händlern - oder Werkstätten - hättest Du keine Chance
dieses zu tun.

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  lucky-7

guten morgen Achim -

und ob ich meine - dass mich dies etwas angeht - was und in welcher Größenordnung sich der Wasserschaden anbeläuft. -

Diesen Sachverhalt fotografisch und für meine Unterlagen zu dokumentieren - würde ich mir schon herausnehmen. -
Schliesslich geht es auch mich etwas an - inwiefern der Händler den Schaden "reparieren würde" - wenn überhaupt. - VORHER _NACHHER" mit Einblick in die Unterkonstruktion.

Doch das ist so ja schon mal Schnee von gestern. - Der Händler hat sich ja schon ma auf die Rückabwicklung /Stornierung des Vertrags eingelassen - nur versucht er sich auch noch daraus sich einen Nutzen zu verschaffen. -

Dies sagt schon mal eben alles. -

10% Abschlag könnte er meiner Meinung möglicherweise erst dann verlangen wollen - wenn ich den Wagen nun vielleicht schon mal genutzt hätte. - Der Wagen steht ja noch immer auf dem Hof und war ja noch nicht mal richtig übergeben gewesen. - Auf einen Tausch wäre er wohl eingegangen - konnte mir aber nichts entsprechendes anbieten. - Ein Preisnachlass wurde nicht nähers erörtert und der Verkäufer ging auf die Stornierung ein - und wollte daraus auch noch zusätzlichen Profit schlagen.

Wenn der Händler einer fotografischen Dokumentation der Schadensbehebung nicht zustimmen würde - könnt man ja den Eindruck vermittelt bekommen - er hätte was zu verheimlichen - oder?

lucky

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  Nasenbär

Man bekommt fürs Geld meistens nur soviel Gegenwert - wie man bezahlt hat. Ein Wohnwagen für 2500 --€ kann nicht mehr wie neu sein. Egal - ob du das aber so erwartest. In der Preisklasse musst du lange suchen - bevor du was in deinen Augen mängelfreies findest.
Vor Vertragsunterzeichnung das Fahrzeug untersuchen ist wichtig.

Bin ich froh - dass ich kein Autoverkäufer (mehr) bin...
Da gibts Geschichten (aus Verkäufersicht)... :eek:

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  lucky-7

Jetzt sag mal eben bloss noch - dass ein solcher Wasserschaden ein normaler Verschleiss bei einem Wohnwagen sei - Alter hin oder her ...

Dann erst recht hätte der Händler den Kunden im Rahmen von "FAIR-Play" auf den Wasserschaden hinweisen müssen.

Wenn der Wagen vor 23 Jahren in etwa mal DM 11000 ---
gekostet hätte - heute wären dies umgerechnet ´€ 5624 ---

also 44% vom Neuwagenpreis - so musst du dies betrachten


lucky

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  turbokurtla

Tag Leute
Ihr könnt es natürlich beide nicht so sehen - wie zuletzt geschrieben - auch wenns so ist.
Sicher haben die Dinger - besonders in den letzten Jahren - einen gehörigen Preisschub gemacht.
Es ist aber auch - mit 2.500 - ein stolzer Preis für einen 23 Jahre alten Wowa. Und da kann ich als Käufer doch auch ein trockenes Fahrzeug erwarten - denn das "geringe Geld" begründet sich ja schon alleine aus dem Alter.
Doch es ist halt so wie immer - der Händler nimmt das Fahrzeug dran und stellt es ungesehen auf den Hof. Der Preis wird wie bei einem sehr gut erhaltenen Wagen ausgezeichnet und gehofft das keiner was bemerkt.
Kurt

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  lucky-7

Netto ohne Mehrwertsteuer sogar nur ´€ 2100 ---
Ergäbe sich "naseweiss" die Frage - für wievel der Wagen wertmäßig tatsächlich reingenommen worden war.

Na egal - ich bleib am Ball und lass euch auf dem Laufenden ...

lucky

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  migula

Fakt ist - der Käufer ist vom Vertrag zurückgetreten. Hierzu wäre er erst nach zwei Nachbesserungsversuchen berechtigt gewesen. Mit 250 Euro "Vertragsstrafe" ist er relativ gut bedient. Leider ist auch er Beratungsresistent. Nur wenn man sich dann doch eine blutige Nase holt - hört man nichts mehr. Beispiel der Student aus München mit seinem "Torfmobil"

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  Lancelot

@migula :daumen2:


[quote:e5424fec4c="lucky-7"]
Ergäbe sich "naseweiss" die Frage - für wievel der Wagen wertmäßig tatsächlich reingenommen worden war.[/quote:e5424fec4c]

Kann Dir doch eigentlich völlig egal sein ... Dir war der Wagen zum Zeitpunkt des Kaufs das Geld wert - jetzt ist ein Schaden aufgetaucht - Du bist vom Vertrag zurück (imho sogar noch "günstig") ... Ende des Aktes.

Investiere doch lieber Zeit/ Energie/ Geld in die Suche nach was für Dich passendem - wäre das nicht sinnvoller :?:

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  achimHH

[quote:a2735b18fa="lucky-7"]
und ob ich meine - dass mich dies etwas angeht - was und in welcher Größenordnung sich der Wasserschaden anbeläuft. -

Diesen Sachverhalt fotografisch und für meine Unterlagen zu dokumentieren - würde ich mir schon herausnehmen. -
Schliesslich geht es auch mich etwas an - inwiefern der Händler den Schaden "reparieren würde" - wenn überhaupt. - VORHER _NACHHER" mit Einblick in die Unterkonstruktion.

Doch das ist so ja schon mal Schnee von gestern. - Der Händler hat sich ja schon ma auf die Rückabwicklung /Stornierung des Vertrags eingelassen - nur versucht er sich auch noch daraus sich einen Nutzen zu verschaffen. -

Dies sagt schon mal eben alles. -

10% Abschlag könnte er meiner Meinung möglicherweise erst dann verlangen wollen - wenn ich den Wagen nun vielleicht schon mal genutzt hätte. - Der Wagen steht ja noch immer auf dem Hof und war ja noch nicht mal richtig übergeben gewesen. - Auf einen Tausch wäre er wohl eingegangen - konnte mir aber nichts entsprechendes anbieten. - Ein Preisnachlass wurde nicht nähers erörtert und der Verkäufer ging auf die Stornierung ein - und wollte daraus auch noch zusätzlichen Profit schlagen.

Wenn der Händler einer fotografischen Dokumentation der Schadensbehebung nicht zustimmen würde - könnt man ja den Eindruck vermittelt bekommen - er hätte was zu verheimlichen - oder?

lucky[/quote:a2735b18fa]

Ach lucky.

ich kann ja verstehen das Du es Dir als Käufer so hindrehst - wie
Du es gern hättest.
Auch kann ich Deine Argumente verstehen.

Doch - Du bist oder wärst zwar der Käufer - aber bist doch
noch garnicht der Eigentümer .
Denn die Übergabe war doch laut Deinen Schilderungen noch garnicht.
Und bei der Reparatur andauernd zum nachschauen kommen -
sogar noch per Foto die Reparatur genau festhalten - mit der Du
garnichts zu tun hast - sei mir nicht böse - aber wo gibts es das denn.
Versuche das mal - wenn Du Deinen PKW zu Inspektion oder
Reparatur bringst.
Also kannst Du in der Form garnichts verlangen.
Außer - das der Wasserschaden ordnungsgemäß behoben wird.

Aber wie Du schreibst ist das Schnee von gestern - und so wollen
wir das dabei bewenden lassen.

Mit den 10% - das wird so in seinen Geschäftsbedingungen stehen -
und ich sehe es so - das er damit Recht hat.

Du bist zurückgetreten bevor er Dir das Fahrzeug überhaupt
übergeben hat bzw. übergeben wollte.
Etwas anderes wäre es - wenn er das Fahrzeug übergeben wollte -
oder sogar bereits 2 mal nachgebessert hätte.

Du hast dem Händler garkeine Chance gegeben Dir den WW in einem
vernünftigem Zustand zu übergeben.
sondern gleich von Betrug und ähnlichem gesprochen.

Und zu welchem Betrag er den WW reingenommen hat - ist auch
ein Punkt - der Dich überhaupt nichts angeht.
Sorry - aber selbst wenn er ihn geschenkt bekommen hat -
geht es Dich immer noch nichts an.

das ist meine Meinung dazu .

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