Wasserschaden Bodenplatte in den Ecken Hobby 450 Easy Bosh
Guten Abend zusammen,
erst einmal bin ich euch echt dankbar für eure Hinweise. Ich finde es toll, wie ihr einem neuen Mitglied hier helft. Vielen Dank. Vielen Dank auch an Kurt. Ich habe hier viele deiner Beiträge gelesen. Ich ziehe den Hut vor deiner Erfahrung, deinem Können und deinem Fachwissen. Bei der Ursache für den Wasserschaden bin ich ganz bei Kurt. Wenn es wirklich nur die angetackerten Leistenfüller wären, an denen das Wasser nicht abtropfen kann, was definitiv ein Konstruktionsfehler ist, dann würde es nicht 17 Jahre dauern, bis ein Schaden entsteht. So ist zumindest mein Verständnis davon.
Nun, meine Frau und ich hatten zwar bereits einen Wohnwagen von 2003 bis 2007, das war aber damals ein Jahreswagen. Da war alles dicht. Und, ob ihr es glaubt oder nicht, ich habe vorher mit einem Holzfeuchtemessgerät unter dem Ww gelegen und alles gecheckt. Der Ww stand aber unter einem Carport, und das wahrscheinlich schon seit dem Sommer. Also war alles trocken. Zum Geruch: Der Verkäufer hat uns bei der Erstbesichtigung sofort die Toilette gezeigt und gesagt: "Wenn mal einer ein Häufi machen muss, haben wir hier an der Wand einen Duftspender." Und da hat er dann sofort draufgedrückt. Geschickt, oder? Da war nichts mehr mit Riechen. Alles roch nach Lavendel. Der Ww ist sonst in einem top Zustand. Das hat uns geblendet.
Nach einer anwaltlichen Beratung gibt es aber Licht am Ende des Tunnels. Kennt ihr einen ADAC-Kaufvertrag über Caravans? Da wird zwar die Sachmängelhaftung aufgehoben, aber es wird auch explizit angekreuzt, ob der Ww einen bzw. keinen Hagelschaden, Unfall oder Wasser- bzw. Feuchtigkeitsschaden hat. Das alles wurde vom Verkäufer angekreuzt. Dabei handelt es sich um eine "zugesicherte Eigenschaft" ( müsst ihr mal googeln - sehr interessant ). Wenn diese Eigenschaften nicht erfüllt werden, hängt er in der Gewährleistungspflicht. Ich fordere nun die vollen Reparaturkosten und die Kosten für Polster und Matratze vom Verkäufer. Es müffelt alles. Oder ich gebe ihm den ww zurück. Aus diesem Grund kann ich an dem Ww nicht weiterarbeiten. Ich muss jetzt abwarten, wie sich alles entwickelt. Ich habe eine Rechtschutzversicherung und werde mit diesem Fall bis vors Gericht gehen. Ich bin überzeugt davon, dass der Verkäufer von dem Schaden gewusst hat. Wobei es gar nicht darum geht ob er es gewusst hat oder nicht. Arglistige Täuschung werde ich ihm nicht beweisen können. Das ist aber kein Kavaliersdelikt, das ist Betrug. Und Betrügern muss man das Handwerk legen.
Ich berichte hier gerne (hoffentlich gerne) weiter, wie sich alles weiterentwickelt.
Bis dahin....Gruß Bosh