Bezüglich der Reifen habe ich auch ein fragwürdiges Erlebnis gehabt. Da es vielleicht interessant ist will ich es hier mal darstellen:
Ich habe mir einen Ww Sterckeman 370 CE mit der Auflastunng auf 970 ZGG gekauft.
Montiert waren Reifen mit einem Lastindex von 83, d.h es gab eine Traglastreserve von 2 kg pro Rad.
Das habe ich für nicht ausreichend gehalten. Außerdem konnte ich in keinem Dokument die Bezeichnung der Reifen finden, die auf dem Ww montiert waren.
Ich habe 2 Monte mit dem Händler gestritten, denn er konnte mir nicht nachweisen, dass die angegeben Reifen mit der Homologation übereinstimmt.
Nachdem ich mit einer Anzeige wegen Betruges gedroht habe beschäftigte sich der Importeur mit der Sache und hat schließlich dem Händler ein Schreiben und mir eine Kopie geschickt, von der ich hier einen Auszug darstellen möchte:
Hallo Hr. …....
in der Anlage finden Sie das neu erstellte Datenblatt für die Zulassungsbescheinigungen des Caravan Typ N3703, Sterckeman Starlett 370 CE.
Das KBA hat dieses Datenblatt für diesen Typ neu erstellt, da eine Reifengröße in der Homologation bisher falsch angegeben worden war. Dies wurde jetzt korrigiert.
Als Bestätigung der Korrektur schicken wir Ihnen eine Kopie des Datenblattes nur zur Information zu.
Wir bedauern sehr die Unannehmlichkeiten in diesem Fall. Ihr Kunde, Herr …....... kann ab dem 27.8. bei dem zuständigen Straßenverkehrsamt die Angaben über die Reifengröße ändern lassen. Die dadurch anfallenden Kosten wird der Hersteller übernehmen.
Als zusätzlichen Ausgleich für den „Ärger“ , den Hr. ….......hatte, wird die Auflastung des Caravan kostenlos sein.
Mit freundlichen Grüßen .......
Man sieht daran, dass es nicht nur der Geiz ist, der gefährlich sein kann, sondern das auch an höchster Stelle Fehler gemacht werden und sich ein Händler über Wochen hartleibig der Anerkennung von Tatsachen verschließen kann.
Wie es dann abgeschlossen wurde möchte ich der Vollständigkeit halber noch anfügen.
Das Schreiben von Händler an mich:
Sehr geehrter Herr
ich finde es erstaunlich, dass ein Mann Ihres Alters und Ihrer Erfahrung es sich erlaubt
einen jungen Verkäufer zu verspotten und zu beleidigen.
Sie wollen das Problem doch gemeinsam mit mir gelöst bekommen.
Das Attestation ist das einzige was ich habe und bekomme. Laut Aussage von der Firma ..... gilt es
für den 900 sowie für den 970Kg Wagen.
Sie können nun prüfen, ob Sie mit dieser Attestation eine Änderung in Ihren Fahrzeugpapieren bei der Zulassungs-
stelle eingetragen bekommen. Das hängt stark von der Zulassungsstelle ab. Es wird wie gesagt noch etwas dauern
bis die korrekten Daten in den Computern des KBA eingepflegt sind, sodass es im Ermessen der Zulassungsstelle liegt
die Änderung vorzunehmen.
Sie erhalten hiermit von mir die verbindliche Zusage, dass die Reifengröße 165/80R13 83N für Ihr Fahrzeug zulässig ist.
Ich habe im Internetangebot von ReifenDirekt.de eben diese Reifen mit einem Lastindex von 87 gefunden. Das wäre
doch eine Möglichkeit für Sie stärkere Reifen für Ihr gutes Gefühl zu bekommen ohne die Felgen zu ändern.
Darüberhinaus sind die meisten angebotenen 165/80R13 83 Reifen T Reifen, was ja einen erheblichen Spielraum bezüglich der Geschwindigkeit ausmacht, der Reifen also auch für höhere Belastungen ausgelegt ist.
Ich gehe davon aus, dass die Änderung beim KBA nun zügig eintreten wird, Sie Ihre Fahrzeugpapiere
der Korrektur entsprechend geändert bekommen und der Magel damit dann abgestellt ist.
Ich wünsche Ihnen schöne Urlaube mit Ihrem neuen Wagen.
Mit freundlichen Grüßen
meine Antwort:
Hallo, Herr …..
Ich habe nicht die Absicht, Sie zu beleidigen und ich habe das, denke ich, auch nicht getan. Ein wenig Spott müssen Sie sich schon gefallen lassen, dazu berechtigen mich nicht nur mein Alter und meine Erfahrung, wie Sie richtig bemerken, sondern auch die Art und Weise, wie Sie über Wochen krampfhaft versucht haben, mich hinsichtlich der Zulässigkeit der Bereifung über den Tisch zu ziehen. Erfolglos, wie Sie zu guter Letzt feststellen mussten, weil ich in allen Punkten recht hatte und Sie unrecht! Da darf ich mit etwas Ironie schon mal versuchen, Sie von Ihrem hohen Ross herunter holen.
Wenn es nun gelingt, die ABE den vorhandenen Reifen anzupassen und nicht die Reifen der ABE, wie es sich eigentlich gehört, dann haben Sie Glück. Ich gönne es Ihnen, denn ich kann mir im Gegensatz dazu, durchaus leisten, ordentliche Reifen zu kaufen
Für die schönen Urlaube, die Sie mir mit meinem neuen Wowa wünschen danke ich trotzdem. Der Wowa gefällt mir wirklich gut und ich frage mich, warum ich bisher immer so viel Geld für Wohnwagen (Hobby, Fendt, Feeling und Womo Pössl) ausgegeben habe, die auch nicht mehr Nutzwert bieten.
Insofern eine gute Wahl und wenn es Probleme gibt, wende ich mich vertrauensvoll wieder an Sie.
Mit freundlichem Grüßen
Was ich interessant finde und was mich schon nachdenklich macht ist folgendes: Das KBA hat das Datenblatt geändert, sodass Reifen mit einer Tragkraftreserve von 2 kg / Rad nun zulässig sind. Da Ww auf den beiden Rädern eigentlich immer unterschiedliche Gewichte aufweisen kann man davon ausgehen, dass ein Rad permanent überlastet ist, auch wenn das Gesamtgewicht eingehalten wird.
Als Konsequenz habe ich mir neue Reifen mit dem erforderlichen Lastindex gekauft.
Gruß Subi