ich habe bei ebay ein Wohnmobil ersteigert. Als ich es abholen wollte wurde ich mit dem Schaden -s.Bilder- konfrontiert und nahm das WOMO so nicht ab, weil dieser Schaden in der Anzeige nicht aufgeführt wurde. Jetzt geht das ganze vor´s Gericht. Vorranging geht es darum, ob dies ein erheblicher Mangel darstellt. Ich hätte hier gerne Eure Meinung gehört.