opiwan hat geschrieben:Es darf ein 2t-Anhänger gezogen werden wenn das tatsächliche Gewicht für das Zugfahrzeug als Anhängelast nicht überschritten wird.
soul hat geschrieben:opiwan hat geschrieben:"Für die Einhaltung der höchsten zulässigen Anhängelast laut Zulassungsbescheinigung ist nur das momentane Gesamtgewicht des Anhängers maßgeblich, nicht das
höchste zulässige Gesamtgewicht des Anhängers "
gilt für alle B-klassen ( B, B96, BE )
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