Wasserschaden Hobby 440 de Luxe

Wasserschaden Hobby 440 de Luxe  UKiegeland

Hallo ihr Lieben :hallo:
mein Name ist Ulrike, ich bin aus Salzgitter und 57 JAhre alt. Mein Mann Uwe und ich haben schon länger von einem Wohnwagen geträumt und vor einem Monat hat sich nach ausgiebiger Suche (unter anderem waren wir in Bad Bentheim bei den großen Händlern aus Holland) plötzlich ein privates Angebot in unserer direkten Umgebung ergeben, was wirklich gut klang.
Ihr ahnt schon, was gleich kommt und ich fürchte mich auch fast, das jetzt hier aufzuschreiben:
Wir haben einen sehr gepflegten, schadensfreien Hobby 440, Baujahr 1998 für 5200 Euro gekauft, den wir danach zum Durchchecken in einer Wohnwagenwerkstatt hatten. Dort wurde ein erheblicher Wasserschaden in der Front festgestellt, Reparaturkosten Minimum 2500,- Euro. Was für ein Schock! :eek:
Der Monteur riet uns, den Verkäufer zu kontaktieren bezüglich einer Rücknahme aufgrund der erheblichen Schäden.
Der Verkäufer lehnt eine Rücknahme oder Beteiligung an der Reparatur ab. Er sagt, er hat den Wagen nach bestem Wissen und Gewissen als "in Ordnung" verkauft, weil er nichts von einem Schaden wusste. Der Monteur der Werkstatt sagte, auch als Privatverkäufer kann er sich bei so einem erheblichen Schaden nicht auf "gekauft wie gesehen" berufen, da ist er verpflichtet, entweder den Wagen zurückzunehmen oder die Reparaturkosten zu tragen.
Aufgrund der Situation wollte ich euch mal fragen, ob hier jemand eine Möglichkeit zur Rechtsberatung im Raum Salzgitter / Braunschweig / Wolfenbüttel kennt? Ich hab mich die letzten Wochen ein bisschen hier eingelesen, daher ist mir mittlerweile schon klar, dass wir dem absolut klassischen Anfängerfehler aufgesessen sind :oops:
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir trotzdem jemand mit seiner Erfahrung weiterhelfen kann :)

Wasserschaden Hobby 440 de Luxe  ABurger

Servus Ulrike & Uwe!

Tja, das Kind liegt nunmal im Brunnen, das Wehklagen ist groß.
Diese Erfahrung habe ich, als kritischer (gewordener) Fz-Käufer und mit meinen Augen auf fast allem,
wo andere nicht mal hinträumen, gottlob nicht (mehr) machen brauchen.
Als gebranntes Kind, der als 20-jähriger mal einem windigen Autohändler aufsaß (Schlüsselerlebnis)
wird mir so eine Chose wie damals nimmer passieren - das waren damals nur läppische 2.500,--DM,
aber genug Lehrgeld - einmal und nie wieder - Caravans betreffend sowieso nicht.

Um es abzukürzen ...
Jetzt, wo das Kind nunmal im Brunnen liegt, bleibt Euch wohl nur noch der Anwalt.
Wendet Euch mal an Ulrich Dähn über --> Wohnmobilrecht.de.
Nicht beirren lassen vom Homepage-Titel, der Hr. Dähn macht auch in Wohnwagen.
Hoffe, er wird Euch helfen können.

Für die folgende/n Suche nach einem Wohnwagen empfehle ich Euch den folgenden Link:
--> transitfrei.de/campingeinsteiger-abc
Denke, wenn Ihr dasdort alles gelesen habt, wird es Euch wie Schuppen von den Augen fallen,
was Ihr alles versäumt habt - wohl auch ein wenig der Euphorie geschuldet (?).

Nur mal so am Rande: Ein Hobby 440, Baujahr 1998 für 5200 Euro ist einfach zu teuer
und ohne jetzt Hobby speziell schlecht machen zu wollen, die sind bekannt dafür, Wasserschäden nach so langer Zeit aufzuweisen.
Laßt mich raten "Vorderwand am Übergang vom Gaskasten her bzw. die Heckwand unten herum"?
Egal, jetzt isses eh zu spät.

Drücke Euch trotzdem die Daumen, auf daß Ihr mit einem blauen Auge aus der Nummer kommt!

Wasserschaden Hobby 440 de Luxe  turbokurtla

UKiegeland hat geschrieben: Reparaturkosten Minimum 2500,- Euro.
auch als Privatverkäufer kann er sich bei so einem erheblichen Schaden nicht auf "gekauft wie gesehen" berufen, da ist er verpflichtet, entweder den Wagen zurückzunehmen oder die Reparaturkosten zu tragen.


Servus
Das glaube ich beides nicht.
Keine ordentliche Werkstatt repariert dir so nen Schaden für 2,5 t.
Geht gar nicht bei den heutigen Stundensätzen, rechne eher mi 5 t.
Auch eine Rücknahme oder Kostenübernahme klappt bei Privatkauf eher nicht.
Gekauft wie gesehen zählt hier,
das wird dir der Ulli Dähn bestimmt bestätigen.
Sorry aber das ist Realität.
L G aus Süditalien
Kurt

Wasserschaden Hobby 440 de Luxe  ABurger

Hmm, ich denke mal, es wird darauf ankommen, wie der VK-Vertrag ausformuliert wurde.
Jedenfalls lese ich das aus einem Text von U. Dähne auf seiner HP so heraus:

--> Gewährleistungsausschluss (Privatverkauf)

Sicher wird jeder andere RA das auch so sehen und bestimmt den VK-Vertrag sehen wollen.
Mit mündlichen Absprachen, wo sich der VK herausreden kann, falls keine Zeugen vorhanden sind,
wird es möglicherweise schwierig, ihm etwas nachweisen zu können.

Wie auch immer, drücke ich Euch die Daumen.
Ansonsten rate ich zu einer Reparatur in Eigenregie - in der Werkstatt wirds wahrscheinlich zu teuer.




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