Ich bin gerade dabei meinen Überlegungen zum Fahrzeugwechsel Taten folgen zu lassen.
In dem Zuge bin ich auf die Problematik gestoßen, dass es in deutschen Bundesländern offenbar unterschiedliche Rgelungen zum Sonntagsfahrverbot von Klein LKW mit Anhänger gibt. Betroffen sind also Geländewagen, Pickups, oder Kleintransportern mit LKW Zulassung die Sonn & Feiertags z.B mit einen Wohnwagen oder Bootstrailer, Motorradtrailer durch die Lande fahren.
Ich habe bereits einiges herausgefunden und stelle nachfolgenden Link mal zur Diskussion:
-->Link
Wenn Polizisten mitlesen, oder wirklich fundiert Rechtskundige, wäre ich auf deren Auffassung oder Handhabe sehr gespannt.
Zu meiner eigenen Idee:
Ich gedenke meinen geliebten und als Zugwagen optimalen Nissan Patrol GR nun doch zu verkaufen (ist schon im Mobile zu finden) und mir dafür einen Mitsubishi L200 oder Nissan Navara zuzulegen. Die meisten dieser FZG sind jedoch als LKW eingetragen und da fängt das Theater an.
Es wird ein Pickup mit Doppelkabine sein, da ja unser 4711 (Hund in Ponygröße) immer mit dabei sein muss. Auf der Ladefläche soll dann mein gerade erworbenes Quad (Yamaha 350 Warrier) mitreisen können...Ja, ich weiß, es gibt Menschen die werden nie erwachsen.....
Pickup mit Quad auf der Ladefläche und dann der 560er Dethelfs Wohnwagen dahinter und schon ist ein wunderbares, hoch flexibeles Gespann fertig. Der Pickup wird Überrollbügel und Seilwinde auf der Ladefläche erhalten, sowie fest montierte, etwas schräg ansteigende Transportschienen (die Ladefläche ist für ein waagerechtstehendes Quad bei Doppelkabine etwas zu kurz). Dann die Halterungen und Auffahrrampen an die Seite ... fertig. Wenn man schon ein Quad hat, soll es auch mit. In Polen, Litauen, Lettland, Estland usw. darf man damit auch mal an leeren Stränden fahren.