München (dpa/gms) - Langzeit-Camper in Kroatien müssen künftig Zollgebühren zahlen. Wer einen Wohnwagen länger als sechs Monate in dem Land abstellen will - muss ihn bei den kroatischen Behörden anmelden und die Einfuhrabgabe entrichten - meldet der ADAC in München. Bei einem Caravan aus europäischer Produktion seien das 22 Prozent des Zeitwertes - der von den Zollbehörden ermittelt wird. Wurde der Wohnwagen außerhalb Europas gebaut und kann kein so genannter Ursprungsnachweis vorgelegt werden - ist die Gebühr um 10 Prozentpunkte höher. Der Nachweis kann beim Hersteller angefordert werden. Wer bereits einen Wohnwagen in Kroatien stehen hat - muss sich bis zum 30. September entscheiden - ob er ihn beim dortigen Zoll anmelden oder ausführen will.
Da zeigt sich doch mal wieder - dass nicht nur die heimische Steuerverwaltung interessante Einnahmeideen entwickeln kann.