Hallo Camperfreunde
nach 30 Jahren WoMo habe ich mir nun einen neuen Wohnwagen gekauft. Ich wollte ihn eigentlich da abstellen, wo auch mein WoMo die letzten 15 Jahre abgestellt war. Es ist dies ein überdachter , jedoch nicht eingezäunter Abstellplatz, für den ich auch monatlich Miete bezahle.
Mein Versicherer meite nun, seines Wissens zahlt die Teilkasko-Versicherung nur, wenn der Wagen in einem eingefriedetem, also eingezäumten Bereich, der nicht für jedermann zugänglich ist, abgestellt ist.
Hat er damit recht. Wie ist die Meinung der erfahrenen Camperprofis?
Gruß aus Waldkirch
Gerhard