Auflastung wie ?

Auflastung wie ?  skoda

Hallo zusammen !!

Ich habe heute einige komplizierte Fragen.

Habe vor 3 Wochen meinen WO Wa (Hobby 450 UF) bekommen.

Das zul.Gew. beträgt bei diesen 1200kg. Jetzt habe ich bemerkt das im Schein 1350 kg eingetragen ist. Nach rücksprache mit dem Händler ist er ausversehen Aufgelastet worden.

1) Was geschied bei einer Auflastung und wieviel kg.macht das aus?

2) War gestern auf einer Öffentl. Waage hatte da ein Leergewicht von 1020kg ( ohne Gas - Wasser - usw.)
Wenn ich jetzt noch das Angegebene Gewicht von Hobby für die Grundausstatung dazu nehme 59 kg. dürfte ich nur 120 kg im WoWa laden.
An mein Auto darf ich 1200kg ziehen.

3) Ich habe meine Ahk nachträglich am Auto anbringen lassen. Im Schein steht wenn ich eine Ahk Werkseitig angebracht ist dann darf ich 1400kg bei 8% ziehen.
Die Ahk ist bis 1500kg laut ABE zugelassen.

Was ist denn da der Unterschied ob nachträglich oder vom Werk.
Oder darf ich jetzt doch mehr laden solange ich keine 8 % Steigungen fahre

4) Meine 100km/h Zulassung ist ja auch dahin - mein Auto hat ein Leergewicht von 1295 kg - aber ohne das Gewicht meiner nachträglich montierte Ahk.
bei 1200 kg ok - bei 1350 kg keine 100 km/h ??

Die sind nun meine Frage - was meint ihr dazu?

Über ein paar Antworten würde ich mich freuen.

Viele Grüße - Uwe

Auflastung wie ?  jonathan

Hallo - scode -
viele Fragen-vielleicht kann ich die eine oder andere beantworten:
1) Auflastung. Freu dich doch erst einmal darüber - denn eine Auflastung wird normalerweise bei der Bestellung mit einem nicht zu verachtenden Aufpreis versehen-hast du also geschenkt bekommen und deutliche Zuladungsreserven erhalten.
2) Dein Wagen darf 1200 kg bei normaler Prüfsteigung (Anfahrsteigung) von 12 % ziehen - bei 8 % 1400 kg usw. D.h. für dich - wenn du den WoWa auf 1200 kg auslädtst - darfst du an sich fahren - wo du willst - es sei denn - es gibt dort örtliche Beschränkungen.
3) zur 100 km Zulassung: Lass dein Auto doch mal wiegen-denn oftmals sind die Wagen deutlich schwerer als in den Papieren angegeben - da dies i.d.R. die Basisausstattungen betrifft. Ist dein Wagen also im Leergewicht höher als angegeben - kannst du ihn auflasten lassen-vielleicht passt dann wieder die 100km/ Zulassung. Ansonsten musst du den WoWa ablasten lassen-würde ich aber nicht tun - denn Zuladungsreserven sind wichtiger als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit (wobei ich noch nie geschwindigkeitsmässig Probleme hatte - auch bei meinem ersten WoWa nicht - mit dem ich nur 80 fahren durfte und doch 110 km/h fuhr....
Gruß
Werner

Auflastung wie ?  achimHH

[quote:04800be86c="jonathan"]Hallo - scode -
viele Fragen-vielleicht kann ich die eine oder andere beantworten:
1) Auflastung. Freu dich doch erst einmal darüber - denn eine Auflastung wird normalerweise bei der Bestellung mit einem nicht zu verachtenden Aufpreis versehen-hast du also geschenkt bekommen und deutliche Zuladungsreserven erhalten.
2) Dein Wagen darf 1200 kg bei normaler Prüfsteigung (Anfahrsteigung) von 12 % ziehen - bei 8 % 1400 kg usw. D.h. für dich - wenn du den WoWa auf 1200 kg auslädtst - darfst du an sich fahren - wo du willst - es sei denn - es gibt dort örtliche Beschränkungen.
3) zur 100 km Zulassung: Lass dein Auto doch mal wiegen-denn oftmals sind die Wagen deutlich schwerer als in den Papieren angegeben - da dies i.d.R. die Basisausstattungen betrifft. Ist dein Wagen also im Leergewicht höher als angegeben - kannst du ihn auflasten lassen-vielleicht passt dann wieder die 100km/ Zulassung. Ansonsten musst du den WoWa ablasten lassen-würde ich aber nicht tun - denn Zuladungsreserven sind wichtiger als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit (wobei ich noch nie geschwindigkeitsmässig Probleme hatte - auch bei meinem ersten WoWa nicht - mit dem ich nur 80 fahren durfte und doch 110 km/h fuhr....
Gruß
Werner[/quote:04800be86c]

Hallo Werner.
Alles richtig was Du sagst - bis auf den Teil Deines letzten Satzes:

"mit dem ich nur 80 fahren durfte und doch 110 km/h fuhr"

Das ist aber ein heißer Rat !
Denn z.b. in Bayern kurz vor München und nicht nur dort -
wird aus den Verkehrsschildbrücken geblitzt !
und wehe - man fährt mit dem Gespann z.b. 99kmh.
und darf nur 80 kmh.

die langen richtig hin !
bis zum Fahrverbot usw.....

selbst erlebt !

Das Verfahren hat den Steuerzahler richtig Geld gekostet!

gruss achim

Auflastung wie ?  jonathan

achim -
du hast völlig recht !!
Sollte auch nicht als Rat aufgefasst werden - sondern nur mein "Erlebtes" widerspiegeln. Aber kann diese von dir beschrieben Anlage denn auch erkennen - ob mein Gespann 100 oder nur 80 fahren darf ? Der 100 km Aufkleber ist ja drauf-ob ich´s nun fahren darf (mit diesem oder jenem Zugwagen) oder nicht. Wäre mal zu klären.
Gruß
Werner

Auflastung wie ?  achimHH

Hallo Werner.

ich konnte es auch garnicht fassen - morgens um 4 Uhr -
leere Autobahn und 99kmh. per Tempomat eingestellt.
100kmh war erlaubt.
und Blitz - da hatten sie mich.

Tja - Hänger hatte die 100 kmh. Zulassung nur das Zugfahrzeug war
dafür nicht eingetragen. ( seinerzeit musste man es noch )

nun die blitzen in jeden Fall.
Schauen dann im Computer und sehen -
ob Du die 100kmh. Zulassung hast.

Auch können sie aus diesen Schilderbrücken
Abstandskontrolle machen usw.

ich sollte da ich Mehrfachtäter war - neben der saftigen Geldstrafe -
meinen Führerschein abgeben.

An dieses Erlebnis denke ich immer - wenn die Autoschlepper aus den östlichen Nachbarsländern mit 140 - 150 kmh auf der BAB unterwegs sind.
gruss achim.

Auflastung wie ?  jonathan

Ach du dickes Ei !!!!
Aber - sei unbesorgt-alles wird wieder gut-sagte ich meiner Tochter - als diese 2 Wochen vor Ablauf der Führerschein-Probezeit mit 68 anstatt 50 km/h ausserhalb der Ortschaft geblitzt wurde. Nun hat sie zu der Strafe/Gebühren von rd. 78 Euro auch noch eine "Nachschulung" zum Preis von rd. 350 Euro und eine Verlängerung der Probezeit von zus. 2 Jahren am Hals. Ich fass es nicht !
Gruß
Werner




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