Anbringen von Seitenmakierungsleuchten

Anbringen von Seitenmakierungsleuchten  fajen1975

Moin Moin,
kann mir jemand sagen, ob das nachträglichen anbringen von Seitenmakierungsleuchten,
natürlich mit E-Zulassung, ein Problem beim Tüv darstellt ?

Ich habe vor die unteren Reflektoren am Bug durch LED Leuchten zu ersetzen und dann pro Seite
4 Makierungsleuchten in weiss zu montieren.

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mir ist bewusst das Lampen, die angebaut sind auch funktionieren müssen.
aber ich weiss nicht was der Tüv dazu sagen würde. :?:
Es gibt ja Wohnwagen die diese Makierungsleuchten schon ab Werk besitzen.

gruss Markus

Anbringen von Seitenmakierungsleuchten  bertel

Hallo Marcus,
schau dir mal die StVZO an, die regelt das ganz genau:
Gruß
Bertel

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§51a Seitliche Kenntlichmachung

(1) Kraftfahrzeuge – ausgenommen Personenkraftwagen – mit einer Länge von mehr als 6 m sowie Anhänger müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben, nicht dreieckigen Rückstrahlern ausgerüstet sein. Mindestens je einer dieser Rückstrahler muss im mittleren Drittel des Fahrzeugs angeordnet sein; der am weitesten vorn angebrachte Rückstrahler darf nicht mehr als 3 m vom vordersten Punkt des Fahrzeugs, bei Anhängern vom vordersten Punkt der Zugeinrichtung entfernt sein. Zwischen zwei aufeinanderfolgenden Rückstrahlern darf der Abstand nicht mehr als 3 m betragen. Der am weitesten hinten angebrachte Rückstrahler darf nicht mehr als 1 m vom hintersten Punkt des Fahrzeugs entfernt sein. Die Höhe über der Fahrbahn (höchster Punkt der leuchtenden Fläche) darf nicht mehr als 900 mm betragen. Lässt die Bauart des Fahrzeugs das nicht zu, so dürfen die Rückstrahler höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 1 500 mm. Krankenfahrstühle müssen an den Längsseiten mit mindestens je einem gelben Rückstrahler ausgerüstet sein, der nicht höher als 600 mm, jedoch so tief wie möglich angebracht sein muss. Diese Rückstrahler dürfen auch an den Speichen der Räder angebracht sein.

Anbringen von Seitenmakierungsleuchten  fajen1975

Oh das ist gut Bertel vielen dank.
dann habe ich ja schon die Maße :)

Gruss Markus

Anbringen von Seitenmakierungsleuchten  emil77b

Hallo Markus,

mein Tip, da Du ja Leuchten anbauen willst, fahr zu dem Prüfer, welcher später auch die HU durchführen soll und sprichs mit dem ab.
Deine Argumentation sollte dabei in Richtung, Erhöhung der Verkehrssicherheit, gerichtet sein, lass Dir die Leuchten ggf. eintragen!
Leider gibts Beamte welche nur zu gerne "illegale Lichterbäume" suchen.

Gruss Emil

Anbringen von Seitenmakierungsleuchten  fajen1975

Moin emil,

mit einer Länge von mehr als 6 m sowie Anhänger müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben, nicht dreieckigen Rückstrahlern ausgerüstet sein. Betrifft dieser Satz denn nur reine Reflektoren ? Meiner ist fast 7 Meter lang :D

Ansonsten hast Du ja Recht, das mit den Tannenbaum suchern habe ich auch schon gehört, obwohl das in meinen Augen ziemlicher Blödsinn ist.
Was habe ich schon nachts für Gespanne gesehen, wo man erst garnicht erkennt das hinter dem Zugfahrzeug überhaupt was hängt.
Gerade die älteren Modelle sind nun wirklich ein bischen mager ausgestattet was die Beleuchtung angeht.

Gruss Markus

Anbringen von Seitenmakierungsleuchten  bertel

Hallo Markus,
sowie Anhänger müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben, nicht dreieckigen Rückstrahlern ausgerüstet sein. Betrifft dieser Satz denn nur reine Reflektoren ?

Ja!
Ansonsten hätte der Gesetzgeber von Leuchten oder Markierungsleuchten gesprochen.
Der Tipp von Emil ist ok, frag deinen TÜV-Ingenieur, der auch die spätere Abnahme macht.
Da kannst du bereits ein persönliches Näherkennenlernen aufbauen, was sehr positiv sein dürfte.

Gruß
Bertel

Anbringen von Seitenmakierungsleuchten  Subi

fajen1975 hat geschrieben:Moin emil,

.....Was habe ich schon nachts für Gespanne gesehen, wo man erst garnicht erkennt das hinter dem Zugfahrzeug überhaupt was hängt.
Gerade die älteren Modelle sind nun wirklich ein bischen mager ausgestattet was die Beleuchtung angeht.

Gruss Markus



Gerade darin besteht das Problem der "Tannenbäume": man erschrickt fast vor der ungewohnten Lichterflut und muss das erst einmal sortieren, was da kommt. Das schafft u.U. mehr Unsicherheit als es nutzt.

Gruß Subi

Anbringen von Seitenmakierungsleuchten  fajen1975

Nabends

Aber ich finde es immer noch besser als diese nur schwer zu erkennenden Teelicht Rückleuchten,
die meist auch noch total vermoost sind und/oder mehr Wasser als Luft enthalten.

Ich werde den netten Mann vom Tüv einfach mal fragen wie er es sieht. :bindafür: oder :bindagegen:
Danke

Gruß Markus

Anbringen von Seitenmakierungsleuchten  Nebukad

Da kann er gar nichts dagegen haben. Das einfachste ist, einfach dievorhandenen Reflektoren durch Lampen mit integrierten Reflektoren zu ersetzen, dann passen die Maße auch sicher.

Solange die Leuchten ein E-Prüfzeichen haben und die Anbaumaße eingehalten werden kann der TüV gar nichts machen.

Anbringen von Seitenmakierungsleuchten  fajen1975

Moin

Ein E-Prüfzeichen werden sie mit sicherheit haben, was anderes kommt mir da nicht ran.
Und die Abmessungen stehen ja in dem Bericht vom Bertel schon drin (nochmal vielen Dank an dieser Stelle)
die werde ich natürlich auch einhalten.
Aber wie gesagt ich kündige das dem Tüv Menschen mal an und dann sehen wir was er sagt. :D

gruß Markus

Anbringen von Seitenmakierungsleuchten  fajen1975

Nebukad hat geschrieben:Da kann er gar nichts dagegen haben. Das einfachste ist, einfach dievorhandenen Reflektoren durch Lampen mit integrierten Reflektoren zu ersetzen, dann passen die Maße auch sicher.

Solange die Leuchten ein E-Prüfzeichen haben und die Anbaumaße eingehalten werden kann der TüV gar nichts machen.


Die Reflektoren sind aber höher wie 90 cm :)




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