bertel hat geschrieben:...Einen Schaden durch rutschende Gegenstände im Gaskasten kann mit der Zeit lebensgefährlich werden...
...Ich bin froh, dass der Gesetzgeber bei uns so gründlich ist, pakistanische Verhältnisse ( Einsturz von Firma und 1000 Toten ) will ich nicht haben...
Nein, falsch. Sorry, aber das ist völlig übertrieben. Mit pakistanischen Verhältnissen hat das nichts zu tun. Sicherheit in allen Ehren, aber bitte in vernünftigen Maße. Die Schwachstelle bei Gasflaschen ist oben der Hahn und nur der. Ich hab früher lange Zeit Baufahrzeuge gefahren, in denen immer 2 Propangasflaschen mitgeführt wurden. Die Sicherheitsbestimmungen waren da relativ streng. Es ist zwar schon eine Weile her, aber ich hab das noch so in Erinnerung:
* Die Schutzkappe muss drauf stecken.
* Die Gasflasche muss festgeschnallt bzw. festgezurrt sein.
* Die Kammer, in der die Flasche(n) transportiert wird, muss
unten ein Be-/Entlüftungsgitter haben.
Wenn da noch ein Gartenschlauch, Verlängerungskabel oder eine Wäscheleine während der Fahrt ein bisschen gegen die Flasche stößt, passiert da gar nichts. Selbst, wenn man mit einem Kleinkallibergewehr auf den Flaschenkörper schießt, passiert nichts.
Was unseren Gesetzgeber angeht kann ich nur sagen... ach nee, das wird jetzt doch zu politisch. Aber zu Ernst nehmen sollte man den besser nicht. Ich hab den Absatz wieder gelöscht.