Wie schaut es mit dem TÜV aus feuerteufel13
Hallo Robsco.
Wenn dein WoWa noch zugelassen ist - sind die Aussagen meiner Vorredner richtig. Dann zählt der Monat der letzten HU + 2 Jahre. Sollte das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt sein - bleibt der Brief nach neuesten Gesetzen 7 Jahre gültig - während dieser Zeit ist lediglich eine ganz normale HU zur Wiederinbetriebnahme erforderlich - also ganz normaler TÜV. Bei dieser Abnahme erhälst du 2 Jahre ab Abnahme der HU. Eine vorübergehende Stilllegung beim Amt kostet 5 -70€ - eine Wiederzulassung 11 -70€. Also melde doch den Wohnwagen einfach für ein Wochenende ab und lasse ihn nach Vorführung beim TÜV wieder zu.
Ich hoffe - du kannst mit dem Tipp etwas anfangen und wünsche dir noch ein schönes WE
Clemens