Tod im Wohnwagen wegen fehlender Belüftung...... Michael 2000
Hallo
Ich kann dazu eine kleine geschichte schreiben.
Da ich in schweden lebe und wohne kann ich mich zu der schwedischen gesetzgebung äussern.
Als ich mein wohnmobil in deutschland gekauft hatte und in schweden über den hiesigen TÜV Baurat einregestrierte - musste ich zwei extra frischluftventiele ins dach bauen. Die grosse hekidachlucke hatte kein eigenes ventil mit zwangsentlüftung. Die normalen kleinen dachlucken haben ja eine zwangsentlüftung. Die dachventielationen dürfen nicht schliessbar sein.
Das bedeutete also dass das fahrzeug was in deutschland ausreichend belüftet/entlüftet ist - in schweden laut deren gesetzgebung nicht zugelassen wird.
So verschieden betrachtet der gesetzgeber die wichtigkeit.
Was nun richtig oder falsch ist lasse ich dahingestellt.
Aber lieber ausreichend viel als zu wenig luft.