Reifentyp, Antischlingerkupplung waldhaus
Keine Ahnung was da richtig ist.
Meine Gedanken trotzdem:
In meinem Fall geht es um die Tempo 100 Zulassung.
Da ist beim PKW Leergewicht von 1250 kg eine Antischlingerkupplung notwendig, wenn man einen WoWa mir zulässigem Gesamtgewicht von 1200 kg ziehen will. (Reifen müssen auch jünger als 6 Jahre sein, Stossdämpfer und ab Baujahr 1990). Sonst sind nur 1250 kg x 0,8 = 1000 kg zulässig.
Die 3,7 To des Zufahrzeugs - lassen die nicht nur Tempo 80 zu ?
Anhänger mit 1,6 To , hat der eine Einzel-, oder eine Tandemachse. Tandem schlingert ohnehin viel weniger.
Klar ist auch, dass ab einer bestimmten Grösse das mit der Antischlingerkupplung Quatsch ist, sonst würden ja auch die richtigen LKW`s so etwas haben.
Das der WW das Zugfahrzeug etwas drückt, wenn gebremst wird, ist ja klar. Das hat auch mit der ASK nichts zu tun. Ab einem bestimmten Druck, wenn die Kraft der Feder in der Auflaufeinrichtung überwunden ist, greifen die Bremsen des WW. ( Wenn diese Feder defekt ist, bremst der WW schon beim kleinsten Druck - praktisch würden die Bremsen sehr oft schleifen.)
Lese gerade bei Winterhoff:Auflagen für Zugfahrzeug und Anhänger: Das Zugfahrzeug darf maximal eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 t besitzen und muss mit ABS ausgerüstet sein.
Dann ist das mit Tempo 100 nichts. Da fragt es sich, ob sich der Aufwand lohnt. Ich hatte schon Wohnwagen geliehen, die ohne ASK in der Spur liefen und auch einen der trotz ASK wild wackelte.
Wichtig ist es sicherlich die maximale Stützlast zu haben.
Ich werde mir dafür irgend eine Waage kaufen.
Gruss Axel