bertel hat geschrieben:Hallo Björn,
wer ein 100km/h Schild am Wohnwagen hat, muß auch die Voraussetzungen dafür erfüllen.
Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, muß auch das 100km/h Schild runter.
Es gilt in der StVZO die einfache Regel:
Was sich am Fahrzeug befindet, muß auch funktionieren und in Ordnung sein. :D
Gruß
bertel
Das möchte ich mal hinterfragen:
Beispiel: Für die Fahrt mit 100km/h muss das Zugfahrzeug über ABS verfügen (Quelle: Tüv Nord
-->Link ).
Wenn ich jetzt meinen Wohnwagen mit einem Fahrzeug ohne ABS ziehen möchte, muss dann der 100er Aufkleber etwa runter?
Und danach fahre ich mit meinem ABS- Zugfahrzeug wieder zum TÜV, um die Voraussetzungen erneut prüfen und den ganzen Amtsapparat erneut durchlaufen zu lassen?
;D
Das kann ja nicht sein!
Du kannst auch ohne Probleme deinen Anhänger mit einer 100er Zulassung und einem Fahrzeug ohne ABS ziehen oder eben mit einem Wohnwagen mit 100er Zulassung fahren, auch wenn die Reifen über 6 Jahre alt sind.
Dann aber gilt eben die 80 laut STVO.
Das "Zauberwörtchen" heißt hier
Verhaltensvorschrift, die 9. Ausnahmeverordnung zur STVO ist eine solche.
Nach dieser ist der Fahrer des Fahrzeugs für die Einhaltung dieser Ausnahmen zur STVO verantwortlich.
Werden die Kriterien nicht erfüllt, gelten eben wieder die Kriterien der STVO und damit "80", siehe § 6:
§ 6
Bei allen Veränderungen, die dazu führen, dass den Anforderungen dieser Verordnung nicht mehr entsprochen wird, richtet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach der Straßenverkehrs-Ordnung.
Die Betriebserlaubnis des Wohnwagens erlischt hierdurch nach meiner Kenntnis aber nicht und auch das Schildchen muss man ja wohl kaum abkratzen.
Wie eine HU- Plakette zeigt das runde 1ooer Schildchen ja nur, dass zum Zeitpunkt der Untersuchung das Fahrzeug alle Voraussetzungen für die 100 erfüllt hat.
Aber sowohl für den techn. Zustand des Fahrzeugs wie eben auch die Voraussetzungen für 100 ist ja der Fahrer verantwortlich.
So muss der Fahrer ja auch nicht seine HU- Plakette abkratzen, wenn z.B. das Bremslicht ausfällt.
Über einen aktuellen techn. einwandfreien Zustand oder eben über die aktuellen Voraussetzungen einer 100er Zulassung sagt ja weder das runde Schild, noch die HU- Plakette etwas aus.
Von daher...