Merkwürdiges Geschäftsgebahren, oder was meint ihr?

Merkwürdiges Geschäftsgebahren, oder was meint ihr?  LowCostDriver

Hallo zusammen,

für den Moment noch ohne konkrete Namensnennung des Campingplatzes möchte ich mal eure Meinung zu folgendem Fall hören:
Im Sommer diesen Jahres haben wir uns einige Campingplätze angeschaut. Wir waren für 2016 auf der Suche nach einem schönen Vorsaisonplatz, um dort so etwa von März bis Anfang Juli die erste Jahreshälfte für den ein oder anderen Feiertag und einige verlängerte Wochenenden zu verbringen. Immer auf dem gleichen Platz ist ja auch irgendwann langweilig.

Ein Platz gefiel uns dabei so gut, dass wir diesen schon im Sommer (wir waren Ende Juli diesen Jahres dort) festgemacht hätten. Nur halt die Frage, was es 2016 kosten würde (der Preis für 2015 war ok) und ob noch etwas frei wäre.
Wir also in die Rezeption und nachgefragt.
Die Antwort wie folgt: "Preise für 2016 sind noch nicht bekannt. Aber Sie können sich in eine Interessenliste eintragen. Ende des Jahres bekommen Sie dann, wenn wir einen Platz frei haben, ein entsprechendes Angebot".
OK, das haben wir gemacht und alle Daten (Name, Anschrift, usw) eingetragen.

Nun haben wir einen Brief des Campingplatzes erhalten. Rechnung über ca. 1.200 Euro für einen Vorsaisonplatz 2016!
Das hat uns überrascht! Denn der Preis liegt für das kommende Jahr deutlich über dem, was ich für das Jahr 2015 in der Preisliste gefunden hatte (für dieses Jahr waren es knapp 900 Euro!).
Ich habe dem CP sofort zurückgeschrieben, dass wir uns für das Angebot bedanken, es aber nicht annehmen werden. Es sei uns zu teuer.

Der CP schreibt uns nun zurück, dass wir in diesem Fall 15% der Gesamtsumme als Stornokosten zu zahlen hätten, wir hätten im Juli 2015 durch Eintrag in die Liste bereits einen verbindlichen Vertrag unterschrieben!
Ich bin aus allen Wolken gefallen!
Ich habe sofort zurückgeschrieben, dass wir diese angeblichen Stornokosten nicht bezahlen werden. U.a. weil eben im Juli zum einen noch nicht klar war, ob wir überhaupt einen Platz bekommen könnten und (viel wichtiger!) was der Platz in 2016 kosten würde!
Auf die Antwort bin ich nun mal gespannt.

Ist euch sowas schonmal passiert?
Was würdet ihr in einer solchen Situation machen?

Gruß
Björn

Merkwürdiges Geschäftsgebahren, oder was meint ihr?  neutro

Hallo Björn

Sehr merkwürdig und so etwas habe ich noch nicht erlebt aber Du kannst dich gelassen zurücklegen, musst aber entsprechend schriftlichen Einspruch einlegen.

Meiner Meinung nach kommt ein Auftrag nur zustande wenn die Leistung zum Zeitpunkt der Buchung bekannt ist.

Stand etwas diesbezüglich in der so genannten Liste, auch in Bezug auf Stornogebühren und ab wann ein Vertrag zustande kommt ?

Wenn nicht sollte es hinfällig sein.

Soweit ich es kenne muss auch Seitens des Campingplatzes eine Bestätigung erfolgt sein.

Wenn Sie weiterhin darauf bestehen musst Du auf jede Fall einen Anwalt einschalten.

Gruss
Thomas

Merkwürdiges Geschäftsgebahren, oder was meint ihr?  bigpit

Denen sollte man mal den Begriff "Angebot" erläutern.

Weiterhin hast Du ja noch nicht mal die Gewissheit gehabt, ob ihr überhaupt eine freien Platz bekommt.... Hast Du von der Pseudobuchung eine gegengezeichnete Zweitschrift erhalten ? Geschäftsbedingungen ? Sonstige Vertragsunterlagen mit ordnungsgemäßer Firmierung, Impressung, Gerichtsstand ec. ?

Also an mir hätte die Ihre Freude.

Als erstes würde ich mit meiner Rechtschutzversicherung Rücksprache halten, dann denen schriftlich meine Verwunderung über das Geschäftsgebaren und auch der Rechtsauffassung mittteilen, weiterhin unter Fristsetzung von 10 Werktagen nach Eingang des Schreiben, einen Wideruf der Forderung fordern.
Dazu Hinweis das ab sofort alle Aufwendungen, auch persönliche Zeitaufwendungen in Rechnung gestellt werden.

Ich glaub, die spinnen........aber das ist meine persönliche Meinung ohne Gewähr

Merkwürdiges Geschäftsgebahren, oder was meint ihr?  visp42

Hallo Björn
Ich kenne die deutschen Gesetze nicht.
Es ist eine Frechheit was sich Campingplatz Besitzer alles einfallen lassen um uns das Geld aus der Tasche zu ziehen. ZB Preis für WW mit oder ohne Vorzelt.

Bigpits Idee sich den Aufwand von denen bezahlen zu lassen finde ich goldrichtig

Wenn jetzt auf deinen Brief nicht etwas vernünftiges kommt, das original Wartelistenformular einfordern da wird dann wahrscheinlich ruhe sein.

Gruss aus momentan Dosches
Chrigel

Merkwürdiges Geschäftsgebahren, oder was meint ihr?  LowCostDriver

Danke für euren Zuspruch und eure Einschätzung. Bin ich also doch nicht ganz verblödet mit meiner Meinung.
;D

Ich hab denen heute per Einschreiben ihre Rechnung mit dem Hinweis "ungebucht zurück" und einem zweiseitigen Brief zurückgeschrieben, warum ich die eingeforderten Stornogebühren nicht bezahlen werde. Eben aus dem Grund, dass wir zunächst ein Angebot erwartet haben.
Laut deren Geschäftsbedingungen (die mir nun zusammen mit den Stornierungsforderung übermittelt wurden und aus denen die die Stornoforderung ableiten) gibt es eine Schiedsstelle in NL für solche Fälle. Zusätzlich steht in deren eigenen Bedingungen übrigens aber auch, dass sie vor einem Vertragsabschluss immer ein schriftliches Angebot legen müssen. Sollten sie mal selber lesen...
Ich habe der Fairness halber aber angeboten, den Fall auch gerne dieser Schiedsstelle aus unserer Sicht zu schildern.
Der CP gehört übrigens zu einer Gruppe mit ca. 40 Plätzen! Also keine kleine Einrichtung! Die sollten doch wissen, was sie tun.
Wir waren schon auf anderen Plätzen aus der Gruppe, da war immer alles in Ordnung! Aber wir waren auch immer nur als Touristencamper für ein paar Tage dort und haben das bezahlt, was wir halt auch wirklich "vercampt" haben.
Nächstes Jahr werde ich mal 2, 3 andere Plätze aus der Gruppe anschreiben und fragen, ob wir dort willkommen wären, oder ob die Gruppe uns ggf. auf eine "schwarze Liste" unbeliebter Kunden gesetzt hat.
Schauen wir mal.
:D


Gruß
Björn

Merkwürdiges Geschäftsgebahren, oder was meint ihr?  volley97

krass, aber definitiv so verfahren, wie BigPit schon schrieb :wink:

Merkwürdiges Geschäftsgebahren, oder was meint ihr?  maeh1

Hallo Björn !
Ist ja super : die schauen sich jetzt schon die Geschäftspraktiken diverser Mobilfunkanbieter ab.... :explodieren:
Wenn die Masche nur bei einem von zehn Fällen klappt, dann haben die schon eine zufriedenstellende Quote !
Und es wird bei einigen funktionieren :haendereib:

Wie heißt es doch: dreist kommt weiter

Bleib hartnäckig. ..
Gruß Stefan

Merkwürdiges Geschäftsgebahren, oder was meint ihr?  vauxhall

Björn,

lassen wir die Sprachbarriere NL-D mal außen vor. Ein Eintrag in diese Liste ohne rechtsverbindliche Unterschrift ist nullkommanull wert. Ihr hättet da ja einen beliebigen Namen eintragen können, der sich dann hinterher über eine Rechnung "freut". Ich würde der Sache entspannt entgegensehen, damit kommt der Platz nicht durch.

Tom

Merkwürdiges Geschäftsgebahren, oder was meint ihr?  bertel

Hallo Björn,
wie Tom schon richtig bemerkte...
Nur mit Unterschrift ist ein Vertrag gültig...
Das Eintragen in eine Liste mit deinen persönlichen Daten ist keine Unterschrift und erfüllt keinesfalls einen rechtlich bindenden Vertrag, es sei denn, du hast hinter den persönlichen Daten unterschrieben und das Kleingedruckte nicht beachtet.

Gruß
Bertel

Merkwürdiges Geschäftsgebahren, oder was meint ihr?  Nebukad

bertel hat geschrieben:Nur mit Unterschrift ist ein Vertrag gültig...


Das ist zu 99% falsch. Abgesehen von einigen Geschäften wo ein Notar nötig ist bedarf es für einen gültigen Vertrag nichtmal der Schriftform. Es reicht z.B. konkludentes Handeln (der tägliche Einkauf im Supermarkt z.B.) oder einfach ein Handschlag. Klar wird es dann mit der Beweisführung ggf. im Nachinein schwieriger.

Merkwürdiges Geschäftsgebahren, oder was meint ihr?  Jang

Moien

Mich interessiert, wie es weitergeht. Nach meinem Rechtsverständnis ist der Eintrag in einer Warteliste noch keine rechtsverbindliche Zusage, weil die detaillierten Vertragsinhalte nicht geklärt sind und keine verbindliche Aussicht auf Vollzug eine Vertrages besteht. Der Campingplatzbetreiber wird es schwer haben, seine Forderungen durchzusetzen. Ich weiss auch nicht. ob es rechtsrelevant ist, wenn Du den Namen des Platzes hier veröffentlichst.

In meinem Beitrag über den Campingpark Essen-Werden, der von der Klaus - Gruppe übernommen wurde, habe ich bereits auf die Problematik hingewiesen, dass Unternehmen im Camping einen wachsenden Markt entdeckt haben. Der Neo-Liberalismus ist im Wohnwagen angekommen.

Ich möchte ganz einfach beim Campen meine Ruhe finden, und nicht dabei in erster Linie ein Faktor in einer Strategie von jungen, aufstrebenden Ökonomen sein, die wahrscheinlich noch nie im Leben einen Fuß auf einen Campingplatz gesetzt haben.

Wütende Grüße aus der Südeifel

Jang

Merkwürdiges Geschäftsgebahren, oder was meint ihr?  maeh1

Jang hat geschrieben:Moien

Mich interessiert, wie es weitergeht. Nach meinem Rechtsverständnis ist der Eintrag in einer Warteliste noch keine rechtsverbindliche Zusage, weil die detaillierten Vertragsinhalte nicht geklärt sind und keine verbindliche Aussicht auf Vollzug eine Vertrages besteht. Der Campingplatzbetreiber wird es schwer haben, seine Forderungen durchzusetzen. Ich weiss auch nicht. ob es rechtsrelevant ist, wenn Du den Namen des Platzes hier veröffentlichst.

In meinem Beitrag über den Campingpark Essen-Werden, der von der Klaus - Gruppe übernommen wurde, habe ich bereits auf die Problematik hingewiesen, dass Unternehmen im Camping einen wachsenden Markt entdeckt haben. Der Neo-Liberalismus ist im Wohnwagen angekommen.

Ich möchte ganz einfach beim Campen meine Ruhe finden, und nicht dabei in erster Linie ein Faktor in einer Strategie von jungen, aufstrebenden Ökonomen sein, die wahrscheinlich noch nie im Leben einen Fuß auf einen Campingplatz gesetzt haben.

Wütende Grüße aus der Südeifel

Jang


Du sprichst mir aus der Seele.........

Merkwürdiges Geschäftsgebahren, oder was meint ihr?  bertel

Hallo nochmal,
wenn du du dich in eine Liste für Interessenten eingetragen hast, begründet dies in keinem Fall ein abgeschlossenes Geschäft.
Zu einem rechtsgültigen Vertrag gehört der Wille ihn abzuschließen und nicht nur das Interesse.
Ich würde zum jetzigen Zeitpunkt denen schriftlich mitteilen, dass du kein Interesse mehr an einem Platz hast und sie auffordern, dich aus der Interessenliste zu streichen.
Alles andere würde ich abwarten und erst nach Eingang einer schriftlichen Zahlungsaufforderung weiter reagieren und evtl. einen Rechtsbeistand aufsuchen.
Gruß
Bertel

Merkwürdiges Geschäftsgebahren, oder was meint ihr?  guenterrei

Hallo
auch ich finde solche Geschäftsgebaren unterste.
Hätte an deiner Stelle aber den Platz (würd mich interessieren)public gemacht.Dann kann sich jeder seine Gedanken machen,ob er diesen Betreiber noch unterstützen will.
Villeicht macht sich der eine oder andere Betreiber dann doch mal Gedanken über schnell verdientes(Abzocke) oder kontinuierlich gut und sauber verdients Geld.
Grüsse

Merkwürdiges Geschäftsgebahren, oder was meint ihr?  LowCostDriver

So, kleines Update: Der Campingplatz hat einen Zweizeiler per email geschickt.
Sie ziehen die Forderung zurück.
:)

Merkwürdiges Geschäftsgebahren, oder was meint ihr?  Maggie

Dachverband anschreiben und Sorge ausdrücken, ob die anderen CP's des Verbands auch so halbseidene Geschäftspraktiken an den Tag legen, da müsse man sich ja wirklich überlegen, dem Verband angeschlossene CP's zu meiden...

Wird sicherlich ein internes Schreiben verursachen :D .

Merkwürdiges Geschäftsgebahren, oder was meint ihr?  Jang

Moien,

Glückwunsch! Der Betreiber wird sich bei einem Rechtskundigen informiert haben. Als letzte Möglichkeit hätte ich Dir die Veröffentlichung des Campings vorgeschlagen. Ein shitstorm wirkt wahre Wunder.

Schöne Grüße

Jang

Merkwürdiges Geschäftsgebahren, oder was meint ihr?  Rento41

das ist wirklich das " Hinterletzte "
Wie würde " Goethe mich Zitieren "
" Bin mir da ganz guter Dinge - der Kopf dieses " Mannes " landet mal in eines Richters Schlinge " Rento41




Zurück zu Campingplätze





cron