Eine vorhandene gültige Gasprüfung ist nur bei einem Wohnmobil HU- relevant.
Bei Wohnwagen ist sie nicht zwingend erforderlich, da der Anhänger vom Fahrzeug während der Fahrt getrennt ist.
Beim Wohnmobil ist der Wohnaufbau Teil des Fahrzeugs, wo man sich auch während der Fahrt aufenthalten kann. Daher ist beim Wohnmobil die Gasprüfung obligatorisch, beim Wohnwagen hingegen nicht.
Viele TÜV- Prüfer wissen das nicht bzw. legen diese Anforderung großzügig aus. Klar, dass sie diese dann mit Nachdruck "empfehlen", kann ja gleich mitgemacht werden. :wink:
Richtig ist jedoch lediglich ein "geringer Mangel", wenn die Gasprüfung am Wohnwagen fehlt oder abgelaufen ist.
Wie man beim TÜV dies empfiehlt und umschreibt könnt ihr auch unter folgendem offiziellem Link nachlesen.
Schon die Formulierung, Zitat:
"Wenn Sie mit Ihrem Wohnanhänger oder Wohnmobil zur Hauptuntersuchung kommen, bringen Sie bitte eine gültige Prüfbescheinigung für die Flüssiggasanlage mit. Ohne diese können wir die Hauptuntersuchung nicht mängelfrei abschließen."
, Zitat Ende, lässt ja beim Überfliegen zunächst vermuten, dass "nicht mängelfrei" = "nicht bestanden" ist. Erst im letzten Satz dazu folgt die sinnrichtige Aufklärung dazu.
Hier der Link, schaut selbst:
-->LinkDie Gasprüfung würde ich trotzdem immer machen! Einerseits für die Sicherheit und natürlich auch, weil viele Campingplätze eine gültige Gasprüfung für den Aufenthalt verlangen.
Lass es machen.
Gruß
Björn