DirkundPetra hat geschrieben:Guten Abend zusammen,
ich möchte meinen Wohnwagen Home-Car Racer auflasten lassen. Dafür brauche ich natürlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers. Aber wie komme ich daran? Hat jemand Erfahrung mit diesem Modell?
LG Dirk
Servus, hab das schon mal gemacht
Als erstes mußt du mal die ganzen Gewichtsangaben leserlich machen.....das sind, Achse (du mußt drunterkriechen und suchen wo die Achslast steht, (glaub es war neben dem Loch, wo du die Bremse einstellst......am Zugdreieck (oder wie das heißt), das ist der Übergang von Rahmen zur Kupplung, wo drunter der Auflaufdämpfer ist, und an der Antischlingerkupplung.
Wenn sämtliche Gewichtsangaben über deinem Auflastungs-Wunschgewicht liegen....fährst zum TÜV und trägst dein Anliegen vor. Unbedenklichkeitsbescheinigung brauchte ich damals, soweit ich weiß nicht ......hab aber irgendwo her ein neues Typenschild mit dem neuen Gewicht bekommen (weiß ich leider nicht mehr)..... das schraubte ich vorne in den Gaskasten
Hab das damals gemacht, weil ich ständig überladen war.....die Hersteller setzen das zulässige Gesamtgewicht gerne tiefer an als die Achsen tragen, weil dann die Käuferschicht größer wird. Wenn dein Auto nur 1600kg ziehen darf, kaufst dir keinen WW wo zulässiges GG 18ookg drin steht. Das machen Vieleso, ohne den WW wirklich zu wiegen....uund haben dann bei entsprechender Zuladung nicht nur ganz schnell das zul. Gesamtgewicht überschritten, (obwohl die Achsen es tragen würden) sondern auch noch die zul. Anhängelast.
Hab mir drum, als Nachfolger, den Fendt einachser mit Unterschied von Leergewicht zu zul. GG von über 400kg gekauft.....der war auch mit 1600kg zu haben, aber die Achse und a.A. für 1700 ausgelegt.....man konnte dann das Zulassungsgewicht wählen.
Gibt ja angeblich WW die vom Leergewicht bis zum zul. Gewicht nur 100kg haben....aber das weißt nur wenn du ihn leer wiegst, den der Hersteller schreibt das zul. Gewicht...............der Rest ist ihm egahaal.
...drum wiege wer sich lange bindet