Gasverteilerventil zulässig?

Gasverteilerventil zulässig?  Speckwuerfel

Hallo liebe Camper,
damit ich mir an unserem Wohnwagen eine Gasflasche sparen kann, möchte ich vorne im Gaskasten ein Verteilerventil installieren.
Damit kann ich die 1 Gasflasche an den Wohnwagen (Herd, Heizung, Kühlschrank) anschliessen und zusätzlich diekt nach dem Druckminderer noch einen langen Schlauch anschliessen, an den dann der Gasgrill im Freien angeschlossen wird.
Gibt für <10Euro z.B. bei Berger (googlen: Gas Verteilerventil)
In unserem Baumarkt gibt es allerhand Grillzubehör bzw. Zeug zum Löten und schweissen.
Ich habe 3 "Fachkräfte" befragt und die meinten, sowas gäbe es nicht, denn sowas sei ja garnicht zulässig.
Grund: Wenn man das Ventil für den Grill aufdreht ohne dass da ein Grill angeschlossen wäre, würde ja direkt das Gas rauskommen.

Naja - wenn ich den Grill nur einzeln anschliesse könnte ich das ja auch machen - aber Streiten hilft ja bekanntlich nichts. Denen habe ich gleich angemerkt, dass sie Recht haben... :roll:

Trotzdem meine Frage an die Profis: Ist so ein Verteilerventil vielleicht nur für Zelte erlaubt wegen der besseren Frischluftzufuhr? Und bei - mehr oder weniger - festen Installationen im WoWa nicht?

Oder gilt auch hier: Wer lange fragt... ?

Danke für Eure Kommentare!
Gruß, Speckwuerfel

Gasverteilerventil zulässig?  saxe57

Servus
Sagen wir mal so...wenn du zum Gas TÜV fährst,mit diesem Verteiler, nimmt ihn dir bestimmt keiner ab. Wenn du das Teil nach der Gasprüfung einbaust, interessiert es Niemand. Wenn dein Wohnwagen abbrennt, dadurch Jemand zu Schaden kommt....ein Sachverständiger diesen Verteiler noch feststellen kann, interessiet sich der Staatsanwalt im warsten sinne des Wortes.....brennend dafür.
Was wirklich zulässig ist oder nicht stellt sich oft erst herraus wenn Jemand zu Schaden kommt.

In diesem Sinn....Jedem der sowas einbaut, viel Glück damit...wenn du Pech hast, bist du am Arsch.

Gasverteilerventil zulässig?  mantishrimp

Hallo,

die legale Möglichkeit schaut so https://www.movera.com/de/shop/produkte ... imit%5D=94 aus.

Gasverteilerventil zulässig?  Speckwuerfel

Ich wollte so etwas einbauen:
https://www.movera.com/de/shop/produkte ... e3b2e.html

Jetzt habe ich mir soetwas geholt: Einen Gasdruckregler mit 2 Ausgängen:
https://www.fritz-berger.de/artikel/kom ... tnerid=34H

Das habe ich bei einem Movera-shop geholt. Von daher glaube ich nicht, dass so ein Teil nicht zulässig sein soll.
Es ist ja nichts selbst gebasteltes oder etwas das zweckentfremdet benutzt wird.

An einen Anschluss kommt das kurze Schlauchstück, das in den Wohnwagen führt.
Und an dem zweiten Anschluss mache ich eine Schlauchbruchsicherung und 2m Schlauch (auch legal im Grillzubehör gekauft), der zum Gasgrill führt.

Das sollte doch so passen, oder nicht?

Gruß, Speckwuerfel

Gasverteilerventil zulässig?  JUME

Mahlzeit,
komme aus dem Gasbereich.
Wenn dein Ventil eine Zulassung hat dürfte das kein Problem sein.
Allerdings für den Preis glaube ich nicht das du den in der EU betreiben darfst.
Kauf die ein vernünftigen Gasverteiler mit Zulassung dann schläfst du selber auch ruhiger.
Im Hinterkopf ob das sicher ist was ich da verbaut habe oder nicht da hört der Urlaub doch auf oder nicht.
Gas ganz sicher und alles ist ok

Gasverteilerventil zulässig?  Jack Sparrow

Tach Speckwürfel,
beide deiner Varianten sind unzulässig in Deutschland.
Siehe deinen Verteiler im Wowa an, so einen kann man vorne einbauen.
Allerdings dürfen keine offenen Enden sein, wo Gas beim umlegen des Reglers ausströmen kann, so muss jeder unbenutzte Ausgang einen Endstopfen haben.
Aber man kann wie Mantishrimp schon sagte, hinter einem Verteilerblock die Sicherheitsschnellkupplung daran anschließen.

Es muss DIN/EU Norm sein.
Etwa sowas:
http://www.ebay.de/itm/Verteilerblock-2 ... SwwpdW3EkC
Aber warum legst du nicht gleich eine Leitung vom Kasten ins Vorzelt, also ne richtige Gasaussensteckdose? Am besten vom inneren Absperrhahn nach aussen.
Alles andere wäre Pfusch.

Gasverteilerventil zulässig?  Speckwuerfel

Hallo Jack Sparrow, hallo JUME,
danke für die Hilfe.

Eine fest installierte Aussensteckdose mit Schnellkupplung möchte ich nicht. Mein WoWa ist relativ alt, das sieht dann so verbastelt aus, finde ich.
Meine Lösung wäre im Gaskasten versteckt.

Aber sag mal Jack - Bei diesem Absperrhahn aus dem Link kann man doch genauso einfach aufdrehen und das Gas ausströmen lassen.
Klar - offene Enden sind nicht erlaubt, das steht auch im Kleingedruckten von meinem Doppel-Druckminderer.
Unbenutzte Ausgänge müssen mit einer Blindmutter verschlossen werden. Das ist ja auch kein Thema und vollkommen nachvollziehbar.

Aber ob ich jetzt mit dem von Dir vorgeschlagenen Absperrhahn auf- und zumache, oder mit den Rädchen direkt am Druckminderer abdrehe . . . das ist doch kein Unterschied?
Wenn ich den Schlauch am Grill losmache kommt da Gas raus - egal, ob der Schlauch direkt über einen normalen Druckminderer an einer separaten Flasche hängt, oder ob er über einen zusätzlichen Absperrhahn an einer Aussensteckdose oder einem Y-Abzweig hängt.

Ich glaub fast schon, es ist wie saxe57 schreibt:
"Was wirklich zulässig ist oder nicht stellt sich oft erst herraus wenn Jemand zu Schaden kommt"

Wisst Ihr was? Noch ist nichts eingebaut. Ich zeige meinen Doppel-Druckminderer dem Herrn von der DEKRA, wo ich vor 2 Wochen bei der Gasprüfung war.
Vielleicht kommt dabei nochmal was komplett anderes heraus. :?

Ich halt Euch auf dem Laufenden...

Gruß, Speckwuerfel

Gasverteilerventil zulässig?  Troll

Moin,
bau Dir einen Gassteckdose einfach im Flaschenkasten an einem Winkel an. Dann Deckel auf, Grillschlauch anschließen und Spaß haben. So hast Du keine offenen Leitungen und alle sind zufrieden.

Gasverteilerventil zulässig?  saxe57

Der Verteiler den Jack S. dir empfielt, ist fest installiert.....mit Rohrleitung geht es weiter zu den Verbrauchern. Die kannst nicht einfach abschrauben, verändern oder vergessen wieder anzuschrauben, der ist zulässig, ist ja auch in vielen WW verbaut und hat die Grundabnahme hinter sich.
Das was du willst, mit Schläuchen an Verteiler ist nicht zulässig...auch wenn du es in einem Shop kaufen kannst. Wenn Alles zulässig wäre was man in D kaufen kann, dann gute Nacht.
Die feste Steckdose hab ich auch, kannst erst aufdrehen wenn ein Schlauch angesteckt ist. Dieser Schlauch, der ja zu einem Verbraucher geht, unterliegt, was die Länge angeht, in D sogar einer vorschrift...ich glaube 1m.
Der Schlauch im Gaskasten, vom druckminderer zum Wohnwagen, darf nicht länger sein wie, nagle mich nicht fest, 50cm denke ich. diese Länge ist auch vorgeschrieben....in D.
Jetzt kannst du sagen, das an der Steckdose ja ein Schlauch ohne Verbraucher angesteckt werden kann...richtig, das geht....aber irgendwo gibt beim gesunden Verstand auch 'Grenzen, wo die Gesetzgeber dann hoffen das jeder sieht das an dem Schlauch nichts angeschlossen ist.
Drum auch die kurze erlaubte Länge. Ein 8m Schlauch geht ums Eck, da kann dir Jemand den Verbraucher abschrauben ohne das du es sieht....wenn du verstehst was ich meine.
In Österreich gelten andere Gesetze....da hab ich am Campingplatz zur Hauptgasleitung einen 8m Schlauch liegen gehabt, vom Campingbüro ausgeliehen... :eek:
Aber wenn dir in Österreich was passiert, und deine deutsche Haftpflich soll zahlen.....dann würde ich sagen, schaun ma moi, was rauskommt.
Glaub hier ist der Wunsch das was erlaubt ist, der Vater des Gedanken.
Geh zum TÜV, die nehmen auch Gasanlagen ab....der sagt dir was Sache ist.
Aber lass dir das was du hörst bestätigen, oder ausdrucken, denn trau schau wem.

Gasverteilerventil zulässig?  saxe57

Speckwuerfel hat geschrieben:
Wisst Ihr was? Noch ist nichts eingebaut. Ich zeige meinen Doppel-Druckminderer dem Herrn von der DEKRA, wo ich vor 2 Wochen bei der Gasprüfung war.
Vielleicht kommt dabei nochmal was komplett anderes heraus. :?

Ich halt Euch auf dem Laufenden...

Gruß, Speckwuerfel


Nimmt die DEKRA auch Wohnwagen-Gasanlagen ab?? Ist mir neu. Vor 5 Stunden hab ich meine Gasprüfung gemacht, der TYP sagte das er bald aufhört, dann bleibt nur der Weg TÜV...Dekra macht es nicht, war seine Aussage... :( :(

Gasverteilerventil zulässig?  Speckwuerfel

Danke saxe für die ausführliche Antwort.
Ja, die Lösung mit der fest eingebauten Anschlussdose innen im Gaskasten hört sich gut an.

aber irgendwo gibt beim gesunden Verstand auch 'Grenze

Stimmt. Und wo der gesunde Menschenverstand aussetzt hilft die natürliche Auslese weiter. :heiss:

Ja, die DEKRA in Nagold (BadenWürttemberg) macht Gasprüfungen - einfach anrufen und fragen.

Gasverteilerventil zulässig?  Speckwuerfel

So, nun bin ich informiert. :idea:

Diese Auskunft habe ich von dem Chef der DEKRA Prüfstelle in Sindelfingen bekommen:

1) Solche Verteiler mit mehreren Ausgängen (egal ob mit Druckregler oder ohne) sind nur für Zelte bzw. für den Einsatz im Freien zulässig. Nicht für Wohnwagen oder den Inneneinbau (Der Gaskasten auf der Deichsel zählt hier schon als "innen")
Bei Zelten usw. gelten andere Vorschriften, deshalb geht das dort.

2) Am Wohnwagen braucht man eine Rückströmsicherung die verhindert, dass Gas "von aussen" (also dem langen Schlauch der für den externen Grill gedacht ist) zurück in das System fliessen kann. Denn theoretisch könnte man statt dem Grill eine volle Gasflasche oder eine Gasleitung anschliessen und damit versuchen den WoWa zu betreiben oder gar die leere Flasche im Gaskasten zu befüllen.
Solch eine Rückströmsicherung sei in den Aussensteckdosen schon integriert. Damit sei sichergestellt, dass man nur einen Verbraucher (Grill, Kocher, Ofen...) betreibt, nicht aber von aussen einleiten kann.

Vorschlag vom Fachmann:
Feste Verrohrung zu einer normalen Aussensteckdose und fertig. :razz:
Alternative: Eine zweite Flasche für den Aussengrill. :roll:


Na schön. Dann gibt es eben die grosse Lösung.
Schöne Pfingsferien!
Gruß, Speckwuerfel

Gasverteilerventil zulässig?  Jack Sparrow

Jack Sparrow hat geschrieben:Aber warum legst du nicht gleich eine Leitung vom Kasten ins Vorzelt, also ne richtige Gasaussensteckdose? Am besten vom inneren Absperrhahn nach aussen.
Alles andere wäre Pfusch.


Upps, sagte ich doch!
LG

Gasverteilerventil zulässig?  Sonnenkerze

Hallo, es gibt ein Füssiggas Verordnung, da findest du alle Hinweise.
Gruß

Gasverteilerventil zulässig?  saxe57

Servus
Fällt mir gerade auf, das mein GasTÜV die Steckdose bei der letzten Prüfung nicht geprüft hat.
Ist das normal, oder hat er sie übersehen??

Saxe




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