Hallo zusammen,
wir möchten uns einen Wohnwagen für 3 Personen kaufen und sind bei den vielen Gesetzen und Verordnungen unsicher, ob wir alles richtig erfasst haben.
Anbei einmal die Zulassungsbescheinigung vom Zugfahrzeug.
Das Fahrzeug hat eine originale, nachgerüstete AHK; abnehmbar. Stützlast 75Kg sowohl laut Zulassungsbescheinigung 1, als auch bei der Kupplung selbst. Anhängelast der Kupplung selbst, theoretisch 1700 Kg, D-Wert Ahk 9,9 Kn.
Meine Frau und ich haben beide den Führerschein Klasse B, ohne Zusätze.
Wir möchten gerne auch die 100er Zulassung für den Wohnwagen nutzen. Der Wowa muss natürlich die Voraussetzungen erfüllen. Also Reifenalter max. 6Jahre, Anhängerbremse und Antischlingerkupplung. Zugfahrzeug hat Abs.
Ggf. würden wir auch über ein nachrüstbares Antischleudersystem (z.B. ATC) vom Wowa nachdenken.
Grundsätzlich dürften wir, laut Zulassungsbescheinigung Q1 zGm., Anhänger mit 1420Kg (gebremst) mit dem Opel Astra ziehen.
Da wir aber die 100er Zulassung möchten, wird das wohl nichts mit den 1420Kg, da das Leergewicht vom Zugfahrzeug laut G 1378 Kg beträgt und wir mit dem nachfolgend berechneten Wert nicht drüber kommen dürfen.
Leergewicht 1378 Kg x XFaktor 1,0 (1,0 Wohnwagen mit Bremse, Stoßdämpfer und Antischlingerkupplung) ergibt 1378 Kg zulässige Anhängelast.
Da Klasse B = max. 3,5 Tonnen: 1378 Kg zulässige Anhängelast + 1915 Kg zGm laut F1.= 3293 Kg. Also passt mit Klasse B. Wird die Stützlast hierbei auch angerechnet?
Die Stützlast von max. 75 Kg dürfen dem Wowa nicht zugerechnet werden, daher bleibt es bei max. 1378 Kg zGm für den Wohnwagen, richtig?
Würde das auch gelten wenn der Anhänger angekuppelt ist und man über die Räder des Wohnwagens wiegt?
Die Stützlast muss bei der Beladung des Zugfahrzeugs berücksichtigt werden, da die sich F1 um 75Kg vermindert. Also wäre F1 dann 1915 Kg - 75Kg = 1840Kg ?
Die Achslasten müssen natürlich auch alle eingehalten werden.
Die 100er Zulassung gilt teilweise in anderen Ländern nicht. Das hatte ich schon gelesen.
Grundsätzlich könnte man das Zugfahrzeug evtl. noch auflasten, aber die Leermasse G bleibt und somit würde das wegen der 100er Zulassung nicht gehen und bei 3,5 T ist eh Schluss, wegen Klasse B.
Sind alle Annahmen so korrekt oder haben wir etwas falsch verstanden oder vergessen zu bedenken?
Über eure Unterstützung würde ich mich sehr freuen.