Hallo zusammen,
auf der Fahrt durch den Süden unserer Republik hat mich auf den Autobahnen rund um München ein Schild so richtig gestört! Schaut mal bitte:
Ich sage ja nichts, wenn das mal für vielleicht 2 oder auch 3 Kilometern aufgestellt ist. Oder vor Steigungen bei 2 Fahrspuren.
Aber 10, 12 oder 15km bei teilweise sogar dreispurigen Strecken ist das echt nervig!
Klar hat es den Hintergrund, dass ich, offiziell mit 80, schön brav auf der rechten Spur mit den LKW bleibe, diese fahren ja offiziell auch 80.
Aber das Schild berücksichtigt m.E. überhaupt gar nicht die Möglichkeiten, die sich mit einer 100er Zulassung bieten!
So hätte ich auf den Geraden problemlos die LKW genauso gut überholen können, wie die Busse, die mit 100 an uns vorbei gefahren sind!
Denn Busse (die auch 100 fahren) sind ja eindeutig bei diesem Überholverbot nicht genannt!Der Hit war dann allerdings, dass wir mit 90 an einer Steigung auf ein langsames Wohnmobil (Alkoven mit 75 PS von vor 1990, also so eins, wie wir selber mal gefahren haben! :D ) aufgefahren sind, welches nur mit 70 den Berg hochgekommen ist.
Da hab ich mich echt gefragt, ob dieses Schild mit dem Anhänger zwar generell gilt, oder ob es vielleicht irgendwo eine Ausnahmeregelung gibt, die das Überholen mit einer 100er Zulassung bei diesem Überholverbot erlaubt.
Ist jemanden von euch was bekannt?
Oder muss ich hier wirklich die ganze Zeit mit 88 hinter den LKW oder sogar noch langsameren anderen Fahrzeugen hertuckern?
Danke für versierte Infos sowie euren Meinungen.
Gruß
Björn