Hallo zusammen,
habt ihr davon schonmal gehört?
Konkret habe ich gerade von einem Bekannten erfahren, dass es bei einer nachgerüsteten abnehmbaren AHK es nicht möglich sein soll, eine AntiSchlingerkupplung am Wohnwagen damit zu betreiben oder einen auf die AHK aufsteckbaren Fahrradträger aufzubauen.
Ich hab immer gedacht, AHK ist AHK und wenn der Wagen 1100kg max. ziehen kann, passt mal grundsätzlich mal jeder Anhänger mit 1100kg auch auf diese AHK.
Nun, wenn das stimmt, schränkt das mögliche nachrüstbare Anhängerkupplungen ja doch erheblich ein und da ich auch schonmal an eine AHK für unser Wohnmobil oder unseren PKW gedacht habe, hätte ich mich mit so einer "gesteckten" AHK wohl mächtig ins Knie geschossen.
Wisst ihr da was genaues drüber?
Danke!
Gruß
Björn