Das ist Altwissen.
Früher war es im Rahmen der ersten Ausnahmeverordnung tatsächlich so, dass der Wohnwagen mit 100er Zulassung an das Zugfahrzeug gebunden war. Da musste der Wohnwagen wie auch der Zugwagen (!) zur eindeutigen Identifikation sogar das 100er Bapperl hinten dran machen, die "Hochzeit" von Hänger und Auto wurde in den Papieren vermerkt.
Inzwischen sind wir bei der 9ten Ausnahmeverordnung angekommen...
Du kannst einen 100er Wohnwagen mit deinem Wohnwagen i.d.R. problemlos mit jedem Zugwagen ziehen, wenn dein Auto:
- über ABS verfügt
- Das Leergewicht des Zugfahrzeugs schwerer ist, als das max. zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens
- Der Zugwagen ist nicht schwerer als 3,5to
Das war´s fürs Auto schon!
Es gibt weitere Auflagen für den Wohnwagen, hier gibt es verschiedene Kombinationen aus Gewichtsfaktor ob mit oder ohne Anti- Schlingerkupplung, ob mit oder ohne Stoßdämpfer, usw.
Genau kannst du dies z.B.: beim TÜV Nord nachlesen:
-->LinkWichtig ist, dass dein Auto die 3 o.g. Kriterien erfüllt.
Mehr muss dein Auto nicht können...
Gruß
Björn
P.S.: Was noch sein kann: Wenn dein Wohnwagen eine sehr sehr alte 100er Zulassung hat, könnte diese noch nach der alten Ausnahmeverordnung für 100km/h zugelassen sein! Ein Blick in die Papiere des Wohnwagens sollte hier helfen!
In diesem Fall muss nicht dein Auto, sondern der Hänger nochmals beim TÜV vorgeführt werden, um die 100er Zulassung auf den aktuellen zugfahrzeugungebundenen Stand zu bringen.