Zulässige Gesamtmasse des Anhängers > zulässige Anhängelast

Zulässige Gesamtmasse des Anhängers > zulässige Anhängelast  BoeWe

Hallo zusammen,

im Januar 2023 bekommen wir unseren WoWa Hobby Excellent Edition KMFE650 (Auflastung 2200kg techn. zugelassene Gesamtmasse) und zeitgleich den Skoda Karoq 2.0 TDi 4x4 DSG (Anhängelast 2100kg).
Durch die vielen Sonderausstattungen im WoWa (Markise, Mover, Dachklima, Backofen, Fahrradträger v. und h.) entsteht eine Masse im fahrbereiten Zustand von ca. 1900kg.
Zähneknirschend müssen wir dann mit 200 kg auskommen, was wir noch an Sachen in den WoWa mitnehmen können. Jetzt lese ich aber im Internet zum zweiten mal etwas davon, dass man die Stützlast (Skoda Karoq 90kg) zum Zugfahrzeug zurechnen kann und den WoWa dann um diesen Wert (90 kg) zusätzlich zuladen kann.


Zitat camperstyle.de:
„Nehmen wir an, das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers liegt bei 1.500 kg, die maximale Anhängelast des Zugfahrzeugs bei 1.200 kg, die Stützlast bei 75 kg. In diesem Fall darf das tatsächliche Gewicht des Anhängers maximal 1.275 kg betragen, um noch vom Zugfahrzeug gezogen werden zu dürfen.

Der Caravan darf also um die Stützlast von 75 kg höher als die Anhängelast des Zugfahrzeugs beladen werden. Der Grenzwert von 1.500 Kilogramm für das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers wird nämlich eingehalten.“


Verstehe ich das richtig, dass ich keine 200 kg sondern 290 kg in den WoWa packen kann?

Ich danke jedem schon einmal für die Hilfe und Antworten!

Zulässige Gesamtmasse des Anhängers > zulässige Anhängelast  ABurger

Habt Ihr den Wohnwagen schon vor der Tür stehen und gewogen?
Merke:
Dem Hersteller stehen 5% Kulanz zu, was die Realität und die Angaben im Prospekt angeht.
Also, Deine Berechnungen befinden sich solange im theoretischen Stadium, bis das Ding ausgeliefert auf der Waage steht.

Gasflasche?
Wasser an Bord fürs Dixi?
Fahrräder elektrisch?
Bettzeuch, Geschirr, Vorzelt-Inventar, Gepäck?
... Du wirst Augen machen!


Aber irgendwie genau mein Humor ...
Einen Wohnwagen kaufen und vollpacken, der ein GG von 100 kg mehr hat, als das Auto ziehen darf
und dann mit der Stützlast feilschen.
1.: Die Stützlast geht zu Lasten der Zuladung des Zugfahrzeuges.
2.: Das was der Wohnwagen abgehängt auf die Waage bringt, ist das, was er an Achslast haben darf.
3.: Die Summe aus tatsächlichem Gewicht der Einzelfahrzeuge ist das Gesamtgewicht des Gespanns,
zu dem der Führerschein passen muss.
Das mal vorweg.
Um Deine Frage beantworten zu können, müßten aber die genauen Angaben aus der COC bzw. dem Fz.-Schin bekannt sein.

Du kannst aber gerne mal hier nachlesen, da ist Deine Frage beantwortet.
Bedenke aber, die Anhängelast darf nicht überschritten werden!
Also limitieren die zul. Anhängelast und die zul. Stützlast, was Du anhängen darfst,
erst einmal unbesehen davon, ob Deine FS ausreicht ...
Wie das mit der 100er-Regelung bei Deinem Gespann ausgeht, kann ich auch keine Aussage treffen,
weil ich die Fz-Daten nicht kenne.

Zulässige Gesamtmasse des Anhängers > zulässige Anhängelast  Nebukad

ABurger hat geschrieben:Irgendwie genau mein Humor ...
Einen Wohnwagen kaufen und vollpacken, der ein GG von 100 kg mehr hat, als das Auto ziehen darf
und dann mit der Stützlast feilschen.


Ne, eigentlich das perfekte Ausreizen der zulässigen Anhängelast in Kombination mit dem Gesamtgewicht des Wohnwagens.
ABurger hat geschrieben:1.: Die Stützlast geht zu Lasten der Zuladung des Zugfahrzeuges.
Ja, wobei die meisten Fahrzeuge inzwischen im Anhängerbetrieb eine Erhöhung des zulässigen Gesamtsgewichts und der Hinterachslast in Höhe der Stützlast in der Zulassungsbescheinigung eingetragen haben.
2.: Das was der Wohnwagen abgehängt auf die Waage bringt, ist das, was er an Achslast haben darf.
Nein, das was der Wohnwagen abgehängt auf die Waage bringt darf das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens nicht überschreiten. Meistens ist die Achslast=zulässiges Gesamtgewicht, es haben aber einige auch eine Auflastung auf dem Papier zulässige Stützlast + zulässige Achslast = zulässiges Gesamtgewicht eingetragen bekommen.
3.: Die Summe aus tatsächlichem Gewicht der Einzelfahrzeuge ist das Gesamtgewicht des Gespanns,
zu dem der Führerschein passen muss.

Nein, für die Fahrerlaubnis ist die stumpfe Addition des zulässigen Gesamtgewichts des Zugfahrzeugs und des Anhängers relevant. Was beides wirklich wiegt ist für die Fahrerlaubnis völlig egal.

Die Anhängelast ist nach Definition die Last, die der Anhänger über die Achse auf die Fahrbahn überträgt.

Zulässige Gesamtmasse des Anhängers > zulässige Anhängelast  soul

Nebukad hat geschrieben:Nein, für die Fahrerlaubnis ist die stumpfe Addition des zulässigen Gesamtgewichts des Zugfahrzeugs und des Anhängers relevant. Was beides wirklich wiegt ist für die Fahrerlaubnis völlig egal.

Die Anhängelast ist nach Definition die Last, die der Anhänger über die Achse auf die Fahrbahn überträgt.


was eben auf den führerschein ankommt. wenn du nur den b hast ist es so.
klasse e zu b, gemacht vor 2013:

auszug:
" Bei auflaufgebremsten Anhängern darf das tatsächliche Gesamtgewicht (Eigengewicht plus Beladung) des Anhängers weder das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs noch den in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Wert übersteigen."

Zulässige Gesamtmasse des Anhängers > zulässige Anhängelast  Nebukad

Diese Bedingung und diesen Satz gab es in keiner Version der Fahrerlaubnisverordnung.

Es waren schon immer nur die Werte in den Papieren relevant, was der Kram wirklich wiegt ist für die Fahrerlaubnis völlig egal.

Klasse E zu B vor 2013 gemacht hatte gar keine Einschränkungen, solange das Zugfahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht bis 3,5t hat kann man dahinter hängen, was man will aus Fahrerlaubnissicht. Weil da dann diese ganzen 3,5t Sprinter mit Sattelauflieger entstanden sind hat man BE nach 2013 auf Anhänger mit max 3,5t zulässigen Gesamtgewicht kastriert.

Der Satz kommt wahrscheinlich irgendwo aus dem Zulassungsrecht, denn die Anhängelast eines Zugfahrzeugs ist grundsätzlich erstmal niemals höher als das zulässige Gesamtgewicht. Aber auch hier gibts wieder Ausnahmen, wie z.B. bei Geländefahrzeugen mit dem Faktor 1,5.

Zulässige Gesamtmasse des Anhängers > zulässige Anhängelast  soul

Nebukad hat geschrieben:Es waren schon immer nur die Werte in den Papieren relevant, was der Kram wirklich wiegt ist für die Fahrerlaubnis völlig egal.

nö war es nicht immer.
zitat: Anhängerfahrten - Wenn sie ihre Fahrerlaubnis nach dem 01.01.1999 gemacht haben, dürfen sie mit ihrem Pkw nicht jedes Gespann ziehen. Der Autoführerschein Klasse B begrenzt die Gesamtmasse des Gespanns auf 3,5 Tonnen. Hier zählt anders als beim "offenen" Führerschein nicht das tatsächliche Gewicht der beiden Kraftfahrzeuge, sondern die Summe der zulässigen Gesamtmassen.
aus: https://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html
in österreich ist das vorher zitierte aus dem gesetzestext für den führerschein.
mit: war schon immer so, immer ganz vorsichtig sien- :ja:

Zulässige Gesamtmasse des Anhängers > zulässige Anhängelast  Nebukad

Wie wäre es denn, wenn man mal die richtigen Quellen anschaut: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html

Schon bei den alten Klassen vor den EU Klassen, die übrigens seit 1998 europaweit hamonisiert sind, gilt immer das Gewicht, was in den Papieren steht. Du widersprichst mir und zitierst dann doch das Gegenteil.

Wäre das tatsächliche Gewicht für die Fahrerlaubnis relevant, dann würde ja jeder, der z.B. sein 3,5t Wohnmobil mit 3501kg belädt eine Straftat begehen.

Zulässige Gesamtmasse des Anhängers > zulässige Anhängelast  turbokurtla

Nebukad hat geschrieben:
ABurger hat geschrieben:Irgendwie genau mein Humor ...
Einen Wohnwagen kaufen und vollpacken, der ein GG von 100 kg mehr hat, als das Auto ziehen darf
und dann mit der Stützlast feilschen.


Ne, eigentlich das perfekte Ausreizen der zulässigen Anhängelast in Kombination mit dem Gesamtgewicht des Wohnwagens.

Das sind dann die Gespanne, die man in der Ferienzeit rechts und links der Autobahn liegen sieht.

Zulässige Gesamtmasse des Anhängers > zulässige Anhängelast  bullipilot

Um mal auf die Frage vom TE zurück zu gehen: die Stützlast des WW wird dann dem Zugfahrzeug als Ladung hinzugerechnet.
Jedoch darf man keinesfalls die Achslast des WW überschreiten ( Papiere / Typschild ). Zu dem muss die Trimmung des WW so sein, das wirklich nicht mehr Gewicht auf der Deichsel liegt, als erlaubt. Achtung hier kann es Differenzen zwischen WW und Zugfahrzeug geben, also die max Stützlast bei den Fahrzeugen unterschiedlich hoch.

Wie schon bereits in einem anderen Beitrag erwähnt wurde, mal eine Waage suchen und den WW leer wiegen, dann weist du sicher wieviel Zuladung wirklich möglich ist.

Vieleicht wäre es sinnvoller bei so einem Schiff von WW auch direkt ein passendes Zugfahrzeug zu kaufen, mit ein wenig Luft nach oben in der Anhängelast.

Sind die Räder und Reifen denn schon passend zur Auflastung ? Auch hier empfehle ich die Klassen so zu wählen, das man noch Luft nach oben hat.




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