Winterräder Mjoelnir-Tours
Hallo zusammen,
der aktuelle Gesetzestext lautet:
„Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.“ (§ 2 Abs. 3 a StVO).
Dieser Text soll noch in 2010 angepasst werden, so dass erstmals 'Winterreifen'' vorgeschrieben werden. Unwahrscheinlich ist die Änderung auf die unmittelbare Anwendung auf Kraftfahrzeuge. Wohnwagen sind faktisch keine Kraftfahrzeuge.
Die Variante von wohnwagen-otto ist offensichtlich aber die wohl (rechtlich) geschickteste. Jedoch halte ich von Ganzjahresreifen (zumindest am PKW) nichts, da die Dinger nichts richtig gut können und dann auch noch zu teuer sind. "Gute Sommerreifen" sind aber niemals Winterreifen vorzuziehen. Man geht schließlich mit einem Beinbruch auch nicht zu einem "guten Zahnarzt". Winterreifen sind primär für niedrige Temperaturen konzipiert, und diese gibt´s auch ohne Schnee. Aufgrund ihrer Gummimischung bauen Winterreifen bei niedrigen Temperaturen (unter rd. 7 Grad Celsius) schneller Grip auf und haften daher auf trockenen Winterstraßen viel besser als Sommerreifen. Sekundär kommt bei Winterreifen dann das Profil hinzu, welches bei Schnee - übrigens auch auf nassem Laub - unstrittig vorteilhafter ist.
LG
Mjölnir-Tours