Hallo,
jetzt bin ich wieder etwas verunsichert.Wenn ich in die Bestimmungen über die Einreise nach Slowenien,Kroatien und Bosnien lese, dann sind mir einige sachen doch nicht ganz klar.Was ist für das Auto bzw. den WOWA die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ? Was bedeutet grüne Versicherungskarte mit Vermerk BIH ? Und was in meinem Fall greift,das Zugfahrzeug ist auf meinen Vater zugelassen,ich habe da was gelesen dass man eine Bestätigung brauch von der Person auf die das Fahrzeug zugelassen ist???????
Kennt sich da jemand aus ?
MFG
Frank