Neue Gesetze? Gesamtmasse des Gespanns....?

Neue Gesetze? Gesamtmasse des Gespanns....?  hast29

Hallo -

seit nun einem Jahr fahren wir ein WOMO.
Des öfteren haben wir jetzt diskussionen mitverfolgt wo es um die Gesamtmasse des Gespannes ging.
Uns wurde erklärt das der WOWA nun nur noch die Differenz zwischen Fahrzeug und dieser Gesamtmasse haben darf.
Kam uns alles komisch vor.
Leider sind wir nicht mehr im Thema.
Uns interessiert nun aber mal brennend wie das nun ist mit der Gesamtmasse....

Vielen Dank

Neue Gesetze? Gesamtmasse des Gespanns....?  camperpiet

Hallo verstehe es zwar nicht so richtig was du meinst -aber wenn ist es nur für die Tempo 100 Regelung.Dort muß das leergewicht vom Pkw mindestens genauso hoch oder schwerer sein wie das zul.Gesamtgewicht des Wohnwagens.Ansonsten kannst du mit einem schweren Geländewagen oder Bus einen 9m Wohnwagen ziehen.Es sei den du bist Führerschein Neuling das ist es auch wieder anders.

Neue Gesetze? Gesamtmasse des Gespanns....?  hast29

Hallo Camperpiet -


nein - das meine ich nicht.
Also ich gebe ein BEispiel:

Angeblich ist es jetzt so:

In deinen PKW-PAPIEREN steht jetzt zulässige GEsamtmasse: 2700 kg.
DEin PKW wiegt beladen z. b. 2000 kg dann darf der Wohnwagen nur noch
700 kg wiegen.
Der Eintrag der Anhängelast entfällt dabei.

STimmt das so?????

Neue Gesetze? Gesamtmasse des Gespanns....?  camperpiet

Ja das stimmt so.Wenn nicht bitte verbessern.

Neue Gesetze? Gesamtmasse des Gespanns....?  hast29

ups - dann ist das ja jetzt noch schwerer ein neues Auto zu einem bestehenden Wohnwagen zu kaufen....

Neue Gesetze? Gesamtmasse des Gespanns....?  camperpiet

Also mein Mondeo hat ein Leergewicht von 1555kg zul.Gesamtgewicht 2190kg und zul.Gesamtzug Gew.3750kg

Neue Gesetze? Gesamtmasse des Gespanns....?  hollekubi

Dann müssten aber auch die Angaben in den Fahrzeugscheinen korrigiert werden oder ? Ansonsten ist doch die Frage - wenn ich in meinen Papieren bisher zu stehen habe - dass ich 1500kg ziehen darf und einen entsprechenden Anhänger habe - aber mit der Neuregelung dürfte ich nur noch 1350 kg ziehen (so wäre es rechnerisch bei mir) dann kann man ja wohl nicht verlangen - dass ich meinen WW verkaufe und mir einen anderen zulege oder ? Und für mich gilt erstmal - was in meinen Papieren steht.

Neue Gesetze? Gesamtmasse des Gespanns....?  spleiss53

Irgendwie versteh ich das Thema nicht.

- ein Fahrzeug hat ein zulässiges Gesamtgewicht!

baut man an dieses Fahrzeug eine Anhängerkupplung - so kommt

- die zulässige Anhängelast dazu.

...und wo liegt jetzt das Problem?

Neue Gesetze? Gesamtmasse des Gespanns....?  CKgroupie

also wenn ich das richtig sehe - stimmen zulässige Gesamtmasse und Gewicht des Fahrzeugs + Anhängelast eben nicht immer überein.

Neue Gesetze? Gesamtmasse des Gespanns....?  Arnie

Hallo -

dazu kann ich folgendes sagen.
Kollege fährt einen Mondeo und bei ihm steht in den Papieren beides - also
max Anhängerlast und max Gesamtgewicht (Inklusive Anhänger).

Bei mir (Volvo V70) steht was der Wagen wiegen darf und was er ziehen darf unbhängig vom Gewicht des Wagens.

Was ist jetzt günstiger?

Bis denne

Neue Gesetze? Gesamtmasse des Gespanns....?  hollekubi

Was soll denn das überhaupt genau für ein neues Gesetz oder Regelung sein ? Seit wann soll das gelten ? Wo genau ist das definiert ? Habe nämlich auch nichts davon gehört - das da irgendwas geändert sein soll. Kommt mir auch sehr komisch vor.

Neue Gesetze? Gesamtmasse des Gespanns....?  Schotti

[quote:6acd549037="hollekubi"]Was soll denn das überhaupt genau für ein neues Gesetz oder Regelung sein ? Seit wann soll das gelten ? Wo genau ist das definiert ? Habe nämlich auch nichts davon gehört - das da irgendwas geändert sein soll. Kommt mir auch sehr komisch vor.[/quote:6acd549037]

braucht dir nicht komisch vorzukommen ist leider so.
mein Womo hat eine zulässige Gesamtmasse von 5200 Kg
Gesammtgewicht war 4000 Kg Anhängelast somit 1200 Kg
Nach Auflastung auf 4500 Kg Gesamtgewicht nur noch 700 Kg Anhängelast
so steht es im Gutachten leider

Neue Gesetze? Gesamtmasse des Gespanns....?  puma

Hallo zusammen -
eigentlich ist die Rechnung ganz einfach - als Beispiel mit den Daten meines Mondeos: Mit Anhängerkupplung zul. Ges.Masse: 2.090 kg plus zul. Anhängelast gebremst von 1.800 kg = 3.890 kg. Da lt. Schein (Zulasssungsbescheinigung I) das zul Ges-Gewicht des Zuges jedoch nur max. 3.750 kg betragen darf - müssen die "überschießenden" 140 kg entweder beim Hänger (nur 1.660 kg) oder bei Ausnutzung der max. Anhängelast beim Zugfahrzeug eingespart werden - eben nur noch 1.950 kg tatsächl. Gewicht. Wie ich die Gewichte verteile ist mein Problem - nur das tatsächliche Gesamtgewicht darf das eingetragene max. Zuggewicht eben nicht überschreiten.
Bei allen neueren Fahrzeugen wird das max. Zuggewicht eigentlich spätestens dann eingetragen - wenn die Hängerkupplung eingetragen wird. Beim Kauf ist also nicht nur die zul. Anhängelast wichtig - diese kann ich nur zusammen mit dem max. Zuggewicht sehen - sonst kommt später die Ernüchterung. Händler weisen darauf nach meinen Erfahrungen übrigens nicht hin - ich habe da von "Quatsch" bis "man lernt eben nie aus" alles gehört.
Früher hat das Zugewicht häufig schon in den Bedienungsanleitungen der Fahrzeughersteller gestanden bzw. auf den Typenschildern der Fahrzeuge.

Viele Grüße aus Osnabrück

(von jemandem - der mit einem 1.600 kg Wohnwagen keine Probleme hat)

Neue Gesetze? Gesamtmasse des Gespanns....?  Freddy123

Was hier manche erzählen ist der reinste Schwachsinn.
Ich fahre einen Vectra 2 -2DTI zulässiges Gesmtgewicht 2050kg. Leergewicht ca. 1450kg.
Jetz will mir jemand erzählen - dass ich nur noch 600kg ziehen darf!!
In meinen Papieren steht - dass ich 1500kg ziehen darf. Ich würde somit auch wenn das Auto leer wäre - mein Gesamtgewicht überschreiten!!
Mein Fahrzeug darf ohne Hänger 2050kg wiegen und ich darf extra noch 1500kg ziehen.
Solange mein Wohnwagen nicht scherer ist als 0 -8 x PKW-Gesamtgewicht kann ich 100km/h fahren (und natürlich noch ein paar andere Dinge - welche moderne PKW bzw. Wohnwagen eh erfüllen).
Alles andere ist absoluter Quark!

Neue Gesetze? Gesamtmasse des Gespanns....?  oldi

[quote:b6281d6a3b="Freddy123"]Was hier manche erzählen ist der reinste Schwachsinn.
Ich fahre einen Vectra 2 -2DTI zulässiges Gesmtgewicht 2050kg. Leergewicht ca. 1450kg.
Jetz will mir jemand erzählen - dass ich nur noch 600kg ziehen darf!!
In meinen Papieren steht - dass ich 1500kg ziehen darf. Ich würde somit auch wenn das Auto leer wäre - mein Gesamtgewicht überschreiten!!
Mein Fahrzeug darf ohne Hänger 2050kg wiegen und ich darf extra noch 1500kg ziehen.
Solange mein Wohnwagen nicht scherer ist als 0 -8 x PKW-Gesamtgewicht kann ich 100km/h fahren (und natürlich noch ein paar andere Dinge - welche moderne PKW bzw. Wohnwagen eh erfüllen).
Alles andere ist absoluter Quark![/quote:b6281d6a3b]

lies mal nochmal - hier hat niemand das geschrieben was du heranziehst.

ich glaube eher du hast zulässiges gesamtgewicht und zulässiges zuggesamtgewicht verwechselt.

gruß peter

Neue Gesetze? Gesamtmasse des Gespanns....?  migula

Ein konkretes Beispiel:
Mein Geländewagen hatte ein zul. Gesamtgew. von 2.580 kg. Die Anhängelast lag bei 2.800 kg gebremst. Gibt nach Adam Riese und Eva Zwerg 5.380 kg. Dann wurde das Fahrzeug aufgelastet auf 2.805 kg. Gleichzeitig wurde ein Vermerk zur Anhängelast eingetragen: [b:108efa242b][b]unter Beachtung des Zuggesamtgewichtes von 5.380 kg[/b:108efa242b].[b] ]Die Aussage von Puma ist somit korrekt. Ich finde diese Regelung besser als generelle Kürzung der Anhängelast.

Neue Gesetze? Gesamtmasse des Gespanns....?  hast29

Hi -
habe gerade gesehen das der Thread wieder belebt wurde.
Genau diese Streitigkeiten wie hier hatten wir in der Familie.
Mein Bruder hat einen schweren Wohnwagen. Den konnte er nämlich - dank dieses neuen EU GEsetztes mit dem Golf ziehen. Ich wollte es nicht glauben-aber es ist so.
Jetzt fährt er den EOS. Selbst da hat er keine Probleme mit.

Dieses EU GEsetz wurde wohl so verabschiedet - weil die "Franzosen"
Anhängelasten eingetragen hatten - da sind die Wagen an den Bergen ....
naja nicht grad verreckt - aber doch sehr langsam hoch gezuckelt...

Neue Gesetze? Gesamtmasse des Gespanns....?  jonathan

Jetzt nochmal mein "Senf" dazu: Ich versuche mal - eine zusammenfassende Erläuterung der Regularien zu zaubern:
Was ich ziehen darf und wie schwer Zugwagen incl. Anhänger sein dürfen - setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:
1) zGg des Zugwagens
2) zulässige Anhängelast
gedeckelt jedoch durch
3) [b:20f8c362a6]evtl[/b:20f8c362a6]. Beschränkung des Gesamtzuggewichts
Nun gibt es Fahrzeuge - bei denen [b:20f8c362a6]keine[/b:20f8c362a6] Begrenzung des Gesamtzuggewichts existiert-hier gilt: zGg des Zugwagens +erlaubte Anhängelast = zulässiges Gesamtzuggewicht

Andere Fahrzeuge werden vom Hersteller in punkto Gesamtzuggewicht begrenzt-hier gilt das jeweils niedrigere Gewicht als Obergrenze.

Beispiel: zGg des Zugwagens 3000kg + zul. Gewicht des Hängers 2000kg= 5000 kg. Hersteller a) begrenzt das Zuggewicht z.B. auf 4800 kg - so darf entweder der Hänger nur 1.800kg wiegen - oder der Zugwagen zu diesem Zeitpunkt nur 2.800kg incl. der Stützlast.
Hersteller b) [b:20f8c362a6]begrenzt das Zuggewicht nicht[/b:20f8c362a6]: Hier können die max. Gewichte des Zugwagens und des Hängers zu 100 % ausgenutzt werden.

Ist doch an sich ganz einfach und hat so schon seit x-Jahren Gültigkeit.
Fragen`? Her damit!
Gruß
Werner

Neue Gesetze? Gesamtmasse des Gespanns....?  camperpiet

@Freddy123 Es ist eher Quark was du schreibst denn diese 0 -8xGesamtgewicht PKW ist schon länger nicht mehr.Heute muß das Leergewicht des Pkw höher sein wie zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens. Plus der anderen Sachen wie Reifen -Schlingerdämpfer und Stoßdämpfer.Immer erst schön alles in ruhe durchlesen bevor man andere des schwachsinns Bezichtigt. :prosit::

Neue Gesetze? Gesamtmasse des Gespanns....?  Freddy123

Hallo Camperpiet -
du hast recht.
Ich meinte natürlich das Leergewicht des PKW`s x 0 -8.

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