Insolvenzverkauf ? mr.albatros
Hallo erst mal -
ich bin schon seit geraumer Zeit im Forum angemeldet und lese fleißig mit. Viele gute Tipps und Angregungen kann man hier erhalten.
Zur Gewährleistung:
Meines Wissens nach müssen gewerbliche Händler / Unternehmen - was Banken - Auktionshäuser usw. auch sind - die gesetzliche Gewährleistung auch bei gebrauchten Artikeln übernehmen. Mindestens für ein Jahr - nach einem halben Jahr gilt die Beweislastumkehr - das heißt - man muß dem Verkäufer nachweisen - das der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war.
Gewerbetreibende können sich nicht der gesetzlichen Gewährleistung entziehen - nach dem Motto gekauft wie gesehen...