Hallo,
ich habe mal eine Frage zu den gelben Seitenlampen. In der STVO steht drinne, das ab einer bestimmten Länge eine gewisse Mindestanzahl an gelben seitenmarkierungslampen vorhanden sein muss.
Heisst das, das ich auch doppelt so viele anbauen darf? Ich habe im NET nur immer was gelesen von "...mindestens..." ; aber niemals den begriff "maximal".
Kann mir da einer weiter helfen?