Hi.
Da ich leider nicht zu den Glücklichen gehöre, die noch so ziemlich alles fahren dürfen (ich bin Jahrgang 83), bin ich gerade am forschen, ob ich tatsächlich direkt den BE Führerschein brauche, oder ob (erst mal der B96) ausreicht.
Nur leider bin ich nicht ganz schlau geworden aus der Beschreibung bei B96.
Auf manchen Seiten lese ich (adac): ""Die zulässige Gesamtmasse als Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf 4250 kg nicht übersteigen""
Und auf anderen (Bußgeldkatalog): ""Fahrzeug und Anhänger dürfen zusammen aber nicht mehr als 4.250 kg wiegen (einschließlich Beladung).""
Die beiden Aussagen machen doch einen riesigen Unterschied, oder?
Ich habe folgendes Zugfahrzeug:
BMW 530d
- Leergewicht: 1750kg
- Zulässiges Gesamtgewicht: 2480kg
- Zulässige Anhängelast: 2000kg
Nach der ersten Aussage dürfte ich doch lediglich einen Wohnwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 4250-2480 = 1770kg ziehen. Das würde die Auswahl ja schon sehr einschränken.
Nach der zweiten Aussage dürfte ich, angenommen, dass Auto wiegt mit 4 Personen und etwas Ladung im Kofferraum 2000kg, 4250-2000 = 2250 kg ziehen, was sich aber durch die Anhängelast auf 2000 verringern würde, aber somit das Maximum wäre, was mit diesem Fahrzeug gezogen werden darf.
Was stimmt denn nun?
Eine weitere Frage: Wenn es tatsächlich vom zGG abhängt, dann darf ich mir ja auch keinen WW kaufen, welcher z.B. ein zGG von 2200kg hat, oder? Oder geht es hier doch nur darum, wieviel der WW tatsächlich auf die Waage bringt?
Ich bin hier leider etwas verwirrt, was das Gewicht, das zGG usw. angeht.
Sicher könnt ihr mir hier weiterhelfen. :)
Viele Grüße,
Alex