eigentlich dauerhaft abstellen ?
Und quasi wie ein Gartenhäuschen (oder "Tiny-Haus") nutzen ?
Oder hat der Gesetzgeber irgendwo eine Vorschrift dagegen festgelegt ?
Soll ja nicht fest mit dem Boden verbunden werden,
folglich dürfte weder eine Baugenehmigung, noch eine Bauanzeige vorgeschrieben sein ?
Der WoWa soll natürlich auch "fahrbereit" bleiben und ca dreimal im Jahr auf Reisen gehen.