Naja - ich sehe das etwas anders. Klar fährt man die Gasflaschen spazieren - das ist ja aber wohl etwas anderes. Da sind Öffnungen nach unten wo das Gas ins freie ströhmen kann. Das sieht bei einer Lagerung im Keller dann schon wieder anders aus.
Aber jeder wie er mag. ICH würde keine Gasflasche im Keller lagern!
Mal was zum nachlesen: Quelle Rheingas Ratgeber
http://www.rheingas.de/download/ratgeber02.pdf
In folgenden Räumen dürfen keine Flüssiggasflaschen gelagert werden:
In Räumen - deren Fußböden tiefer liegen als die anschließenden
Geländeoberflächen (z.B. Keller)
In Räumen - die ausschließlich Schlafzwecken dienen (Schlafzimmer)
Ansonsten gilt:
In In einer Wohnung dürfen
höchstens 2 Gasflaschen (inkl. leerer Flaschen) stehen.
n Pro Zimmer darf nur eine Gasflasche vorhanden sein.
n Gasflaschen dürfen nicht neben Wärmequellen stehen.
(Das Flüssiggas in der Flasche nur auf 40° C erwärmen!)
n Wird die Flasche in einem Flaschenschrank oder Schrankraum
aufgestellt - muss dieser aus nichtbrennbarem Material
sein und über Lüftungsöffnungen verfügen. Die Schränke
dürfen nicht neben Schächten und Gebäudeöffnungen stehen.